Unfreiheit gibt es laut HP wohl nur im Zusammenhang von Verbrechen + Strafe (siehe hier: Gerichtsordnung) und zu Leibeigenen steht ja hier etwas: (Gesellschaft) also denke ich mal das "Sklavenhandel" wohl nicht erlaubt sein dürfte, außer vielleicht Kriegsgefangene? Aber das sollte wohl ein Staffler beantworten.
mfg
- Barna
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