22.07.2011, 15:11
Für mich ist die frage ob sich der Erbanspruch aus der Geburt ergibt oder nur Gebrurt in einer Ehe. Darüber habe ich nichts direktes auf der Homepage gefunden.
In unserer Welt ist es nämlich durchaus so gewesen, dass Bastarde von Adeligen durchaus von ihnen als Kind anerkannt wurden aber sich dardurch kein Anspruch auf Erbe ergab.
In unserer Welt ist es nämlich durchaus so gewesen, dass Bastarde von Adeligen durchaus von ihnen als Kind anerkannt wurden aber sich dardurch kein Anspruch auf Erbe ergab.