21.01.2016, 21:25
(21.01.2016, 19:09)t3z schrieb: Bürger Otto landet in der Leibeigenschaft (warum auch immer). Die Leibeigenschaft endet (warum auch immer). Ist Otto dann wieder Bürger Otto oder Freier Otto, sofern Obrigkeit nicht eh Bürgertitel einzieht?
im vergleich zur realität verliert z.b. ein verurteilter inhaftierter je nach strafmaß gewisse bürgerliche ehrenrechte. nach seiner entlassung erhält er sie wieder ... mal vereinfacht erklärt.
ich nehme das mal als aufhänger für das beispiel auf arx.
gerät der werte otto in leibeigenschaft, so setzt dieses natürlich einen grund voraus. im sinne der reichsbulle existiert für die leibeigenschaft ein dienstvertrag. ist das der fall, muss dieser zwangsläufigerweise nach dem individuellen einzelfall erstellt werden, so auch zwischen otto und seinem herren.
nach erfüllung des vertrages, z.b. bei begleichung einer schuld, sollte nach meinem rechtsempfinden folglich nichts dagegen sprechen, warum er nicht die bürgerrechte wiedererlangt - außer, wie du schon schriebst, sie wurden vorab bereits aberkannt. aber dann wäre die würdigung des falls eh schon makulatur.