Frage Fragen zur Spielwelt 2016
#51
(21.01.2016, 19:09)t3z schrieb: Bürger Otto landet in der Leibeigenschaft (warum auch immer). Die Leibeigenschaft endet (warum auch immer). Ist Otto dann wieder Bürger Otto oder Freier Otto, sofern Obrigkeit nicht eh Bürgertitel einzieht?

im vergleich zur realität verliert z.b. ein verurteilter inhaftierter je nach strafmaß gewisse bürgerliche ehrenrechte. nach seiner entlassung erhält er sie wieder ... mal vereinfacht erklärt.
ich nehme das mal als aufhänger für das beispiel auf arx.
gerät der werte otto in leibeigenschaft, so setzt dieses natürlich einen grund voraus. im sinne der reichsbulle existiert für die leibeigenschaft ein dienstvertrag. ist das der fall, muss dieser zwangsläufigerweise nach dem individuellen einzelfall erstellt werden, so auch zwischen otto und seinem herren.
nach erfüllung des vertrages, z.b. bei begleichung einer schuld, sollte nach meinem rechtsempfinden folglich nichts dagegen sprechen, warum er nicht die bürgerrechte wiedererlangt - außer, wie du schon schriebst, sie wurden vorab bereits aberkannt. aber dann wäre die würdigung des falls eh schon makulatur.
[Bild: signaturarelia.png]
#52
Bei der Schuldknechtschaft handelt es sich um eine niedere Strafe. Dabei kann die niedere Gerichtsbarkeit eine Maximaldauer von 1 Woche bestimmen. Die Hohe Gerichtsbarkeit kennt keine Grenzen, wobei ein Höchstmaß von 2 Wochen nahegelegt werden.

Spoiler
I. Von der Schuldknechtschaft
Die Schuldknechtschaft sei vor allem solchen anzugedeihen, die bislang ein unbescholtenes Leben führten, und die mit ihren Fähigkeiten einen Nutzen für die Obrigkeit bringen können. Handwerker seien in die Schuldknechtschaft zu nehmen, um, so zum Beispiele, die Fassaden der Gebäude herzurichten, die Straßen auszubessern, oder dergleichen. Jene, die einer Waffe mächtig sind, sollen herangezogen werden, um an Seiten der Wächter des Gesetzes oder den Soldaten des Königs ihren Namen reinzuwaschen, dabei seien sie wie Rekruten zu behandeln, ohne jedoch, dass ein Recht auf Besoldung genießen. Allen Anderen seien solche Aufgaben zuteil kommen zu lassen, die die, den ihren Verbrechen gebührende Schande innewohnt. Sie sollen den Dreck von den Straßen fegen, die öffentlichen Ställe ausmisten, Latrinen putzen, oder dergleichen.
Wächter des Gesetzes mögen Schuldige damit für eine Arbeit zu Diensten holen, die niedere Gerichtsbarkeit vermag sie für bis zu eine Woche zu Frondiensten heranzuziehen, und der höheren Gerichtsbarkeit stehe für die Dauer keine Schranke, obgleich ein Höchstmaß von zwei Wochenläufen nahegelegt werde.

Eine hohe Strafe ist wiederum der Verlust von Titeln und Ämter und kann nur von der höheren Gerichtsbarkeit verhängt werden.

Spoiler
I. Vom Verlust des Amtes und des Standes
Ein solcher, der sein redlich Amt oder seinen Stand missbraucht, um sich selbst daran zu bereichern, der sei in der Regel nicht nur mit einer üblichen Geldbuße zu bestrafen, sondern auch damit, dass man ihn seines Amtes enthebe oder ihm seinen Stand entziehe.

Wobei man auch meinen könnte, das der Entzug des Bürgerstatuses eigentlich auch durch eine entsprechend verheerende Verurteilung einher gehen kann, das die Stadt dies den Status aufhebt.

Wenn also der Bürgerstatus erteilt wurde, so kann er nur durch die entsprehende Verwaltung oder ein Urteil der hohen Gerichtsbarkeit aufgehoben werden.

Die Einleitung der Reichsbulle gibt es entsprechend auch so wieder:

Spoiler
Unveräußerliche Rechte
Diese Rechte stehen den Teilhabern der Stände unseres Königreiches dauerhaft zu. Nur für die Dauer einer gesetzlichen Strafe, sofern jemand von einem Gerichte einer Missetat für schuldig befunden wird, können derlei Rechte ausgesetzt werden.
Wem solche Rechte vorenthalten werden, der kann sie vor der höheren Gerichtsbarkeit einklagen.

D.h. der Bürger wird nach der Leibeigenschaft wieder Bürger. Seine Bürgerschaft und die damit einhergehenden Rechte wurde durch die Strafe nur ausgesetzt.
#53
Ich bin mir sicher es steht "irgendwo" im Forum oder sogar "irgendwo" auf der Homepage , aber ich scheine einfach die Falschen suchbefehle ein zu geben. Wie erhalte ich Zugriff auf die HauseMoving Truhe?
#54
Klick auf das Hausschild deines Hauses, anschließend auf den Reiter "Lagerung" unter "freie Dekoration" müsste ein Feld zum Anklicken sein, und daneben "Umzugskiste".

In die Umzugskiste kannst du aber nichts rein tun, sondern nur raus tun. Rein bekommst du Sachen in diese Kiste, wenn du ein voheriges Haus aufgibst. Dort in der Umzugskiste landet dann der ganze Hausrat, den du dann in dem neuen Haus auspacken kannst.
#55
Also wenn ich die sachen durch nicht bezahlte Miete dort gelandet sind bekomm ich die Kiste erst wieder wenns ein neues Haus gibt?

Danke auf jeden Fall für die Info.
#56
(22.01.2016, 21:43)Cois Mártainn schrieb: Also wenn ich die sachen durch nicht bezahlte Miete dort gelandet sind bekomm ich die Kiste erst wieder wenns ein neues Haus gibt?

Danke auf jeden Fall für die Info.

Du könntest auch pagen und dir die Kiste geben lassen.
<Yngvar> Schonmal überlegt Priesterin zu werden? Grins
<Yngvar> most awesome plot twist ever imo
#57
Oder wenn du irgendwo co-ownerrechte hast, kannst du übers Hausmenü drauf zugreifen.
#58
Gibt es diese NPC-Verkäufer auch für Candaria oder ist das ein Pilotprojekt in Löwenstein?
edit: Also die für die Läden! Die Gildenverkäufer für Einzelpersonen sozusagen.
"Ist doch egal!"
#59
(14.01.2016, 19:41)Arakiel schrieb: - Bürger in Siedlungen können nun bei der Verwaltung eine sogenannte "Arbeitserlaubnis" erstehen, die das Aufstellen eines eigenen Händlers IM eigenen Haus ermöglicht.


Klingt für mich jetzt nicht auf Löwenstein limitiert, die Frage ist also wohl ehr, ab wann zählt man noch als "in Siedlung" Grins
At long last... no king rules forever...
#60
Vermutlich alles was ne Verwaltung hat, an die man sich richten kann? Wink




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