Neue Regel "Du kannst was du kannst", Bürgerdefinition
#1
Hallo Community!

Wir haben heute zwei Homepageänderungen durchgeführt, die für euch von Bedeutung sind - einerseits haben wir eine neue Regel eingeführt, die "Du kannst was du kannst" (Nr. 18) heißt, und reglementiert wann man für eine Aktion im Spiel ein spezifisches Talent oder die Genehmigung/Teilnahme eines Spielleiters benötigt.
Andererseits haben wir die Beschreibung des Bürgers im Abschnitt "Soziale Schichten und Standesunterschiede" überarbeitet, um das Konzept der Bürgerschaft etwas deutlicher und klarer zu machen.

Wir würden euch bitten diese Informationen zeitnah zu lesen, da spezifisch die Regel ab dem heutigen Tage gilt, und entsprechend von uns forciert werden wird.

Für den Arx-O Staff,
Arakiel
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#2
Hallo,

Drei Fragen zu dem Abschnitt: "Soziale Schichten und Standesunterschiede"

Es steht dort:
Zitat:Jede Baronie hat somit das Recht Bürger zu ernennen, aber auch den Bürgerstand zu entziehen, gültig wird diese Ernennung allerdings erst mit der Meldung im Fürstensitz durch die jeweilige Obrigkeit.

1) Was exakt bedeutet das in Servano? Wem muss man Bürgerernennungen melden? Dem Fürsten (=Truchsess)? Irgendwelchen Hofbeamten/anderen?
2) Wird diese "Meldepflicht" IG noch verkündet? Oder soll man das als IG Wissen betrachten?

Bislang gab es ja keine solche "Meldepflicht" von Bürgerernennungen, oder ist das rein als "Bürokratie" zu verstehen, sprich so wie bisher eben: Der Stadtrat schreibt es in seine Akten, Zweitürmen und Südwald eben in die dortigen Akten?

3) Die dritte Frage betrifft Ehen: Was ist wenn ein Bürger von Baronie X eine Bürgerin von Baronie Y heiratet? Müssen sie sich dann gemeinsam auf eine Baronie einigen in der sie leben oder können sie nach wie vor Bürger ihrer Baronien mit 2 Wohnsitzen sein? Wenn sie sich auf eine Baronie einigen müssen, können sie dann dort 2 Wohnsitze kaufen? Denn wenn nicht wäre es rein materialistisch irgendwie recht "dumm" zu heiraten - da man statt 2 Häusern zuvor nur mehr eines kaufen kann? Was irgendwie die Ehe an sich etwas in Frage stellt, vllt. ist das zu auf unsere Welt bezogen, aber für gewöhnlich waren ja alle Religionen darum bemüht das Ehen tendenziell Vorteile bringen und keine Nachteile Smile

alles liebe,
der Carl
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#3
Ich hoffe, mich nicht zu weit aus dem Fenster zu lehnen... aber war das in Servano nicht Sache des Stadtrates?
Der "ersetzt" ja sozusagen den Fürsten der Stadt, was die reine Stadtpolitik angeht. Dafür hat der König den Rat ja eingesetzt (wie ich es verstanden habe).

Zitat:Die Verwaltung Löwensteins lag nach der Stadtgründung zunächst alleine in der Hand des Königs. Im Laufe der Zeit wuchs jedoch der Einfluss der bürgerlichen Schicht, die immer deutlicher den Wunsch nach einer stärkeren Berücksichtigung ihrer Interessen aussprach.
Letztendlich entschied sich der König gegen das Einsetzen eines königlichen Stadtherrn und für die Gründung eines Stadtrates im Jahre 876 n.M.
Seitdem bewährte sich der Stadtrat Löwensteins als Interessenvertretung der städtischen Institutionen und der bürgerlichen Bevölkerung. Je weiter sich die Stadt entwickelte und je komplexer das Stadtleben wurde, desto mehr Rechte und Pflichten hat seine höchstedle Majestät schließlich an den Stadtrat übertragen.
Die direkte Beteiligung des Königs an der Stadtverwaltung beschränkt sich heutzutage nur noch auf einen Gesandten des Königshofes im Stadtrat.

So, wie es eben jetzt auch gehandhabt wird, bestimmt der Stadtrat neue Bürger Löwensteins. Also müssen neue Bürger der Baronien dem Stadtrat Löwensteins als Obrigkeit gemeldet werden.

Wenn ich es richtig verstanden habe.

Bei 2) und 3) weiß ich es nicht. Smile
[Bild: style5,Ceras.png]

[02:58:55] <Lisbeth> Das sagst du nur bis ich Ceras Bolzen ins Bein scheiße
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#4
Also wenn ich es recht verstehe, gilt der Bürgertitel lehensweit, das Bürgersiegel reichsweit und die Bürgerrechte - sofern nicht anders vereinbart - nur in der Baronie/Stadt. Richtig?


Zitat:Jede Baronie hat somit das Recht Bürger zu ernennen, aber auch den Bürgerstand zu entziehen, gültig wird diese Ernennung allerdings erst mit der Meldung im Fürstensitz durch die jeweilige Obrigkeit. Der Fürstensitz für Servano wäre beispielsweise Löwenstein, für Candaria wäre es Greifanger. Im Fürstensitz werden auch die entsprechenden Siegel archiviert und ausgehändigt, mit denen der Bürger seine Bürgerschaft bestätigen kann.

Ist für die Entgegennahme der Meldungen aus Zweitürmen/Südwald die Verwaltung Löwensteins oder eine noch nicht näher beanannte Stelle in der Löwenwacht zuständig? Ich finde ja, das wäre eine tolle Ergänzung für die Lehnsherolde. In jedem Falle möchte ich noch einmal die Idee eines Lehnsverwaltung Servano-Forums ins Gespräch bringen.

edit: das passiert, wenn man Thread zwar ganzen Tag offen hat, aber nicht F5 vor absenden klickt. Herrje.
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#5
Ceras,
wenn deine auffassung zutrifft, sind de facto die baronien (also die adligen Barone) dem stadtrat untergeordnet.
das waere eigentlich undenkbar im adelssystem.

ich wuerde es lieber so auffassen wollen:
der stadtrat ersetzt den Baron der "Baronie" Loewenstein.
als muessten die buergerernennungen der drei baronien Servanos einer uebergeordneten autoritaet gemeldet werden. - wohl dem Truchsess.
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#6
Hallo!

Bürger ernennen können die Baronien (man beachte: Baronien, nicht spezifisch Barone) selbst. Ansonsten hat t3z das schon gut erfasst. Bürgerernennungen und Bürgerdegradierungen müssen im Fürstensitz gemeldet werden, in diesem Fall beim Stadtrat, der ja bereits Siegel vergeben kann. Steht so aber auch im Text.

Liebe Grüße,
Arakiel
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#7
Sind emotete Abänderungen von Zaubern im einvernehmlichen RP erlaubt, solange sie nicht der Enginewirkung entgegen stehen?
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#8
Jein. Wenn du einen Zauber emotest, der Wärme verursacht kannst du es sowohl als wohltuende Wärme wie von Sonnenstrahlen als auch Hitze wie von Feuer ausemoten. Die Engine gibt dabei die Stärke vor.

Was nicht geht ist, die Wärme defacto als Wunder von Mithras oder Sulis zu emoten. Das bleibt einem Staffler überlassen.
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#9
also ist der Baron von Greifenanger /Löwenstein gleichzeitig immer der Fürst? Ne oder?

In Löwenstein ist nun der Stadtrat nichtmehr "eine Art Baron" sondern "eine Art Fürst"? Rein formalrechtlich betrachtet? Vor allem wenn man diesem alles mögliche melden muss macht man ihn dazu obwohl wie t3z shcon sagte, eigentlich die Löwenwacht der Fürstensitz ist?


Insofern wäre Guldenmacher dann ja gar kein "Edler" sondern vielmehr "Hochedler" (weil ja auch hofbeamter - und nicht baronie-adel (respektive Briefadel)?)

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Im Grunde genommen entspricht das den iG bemühungen entsprechende verträge zwischen den Baronien zu schließen. Die Bemühungen stehen eigentlich vor abschluss, fehlen nur noch 2 unterschriften ;-)

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Ich wünsch den Fürsten viel vergnügen bei der Verwaltung Wink
[Bild: ckzing2s.png]

"Hasse das Spiel nicht den Spieler."

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#10
Also darf man nur das emoten was der Zauber auch tatsächlich tut, bzw. eine abgeschwächte Form. Darf man Fehlschläge emoten? Und wenn ja was darf man da emoten?
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