Neue Regel "Du kannst was du kannst", Bürgerdefinition
#11
(sry, ich find das zauberthema sollte man fast ausgliedern und seperat diskutieren -> vielleicht im magie-forum, das hatten wir schon sooo oft, jetzt ändert sich vielleicht ein bisschen was, aber ich denke für uns magiewirker bleibt eh fast alles beim alten)
[Bild: ckzing2s.png]

"Hasse das Spiel nicht den Spieler."

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#12
Ich äußere mich da mal ein wenig provokant. Ein wenig gesunden Menschenverstand.

Ein Fehlschlag ist nicht, wenn man einen Feuerball zaubern will und ganz Amrhan explodiert.
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#13
Hmm... naja die Frage ist schon wo die Grenze jetzt ist gerade bei Zaubern. Hitze/Wärme sind eine Sache, aber Arx hat auch viele Zauber die nur einen Emote Effekt auslösen die Teilweise sehr allgemein gehalten sind. Z.b. Schuldgefühle, oder ein Kalter Wind oder ähnliches...wie Stark ist dann ein kalter Wind...ists ein Lüftchen oder darf man es als Windstoß ausspielen, und so weiter und sofort.... und sind Schuldgefühle auf dieses Thema bezogen was man grad bespricht, oder sinds allgemeine Schuldgefühle und so weiter.

Kann da die bedenken im Bezug auf diese neue Regel schon nachvollziehn.
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#14
Hallo!

Es hat sich für Magiewirkende nichts geändert, es wurde nur in die Regel übernommen was bereits in den Richtlinien im Magieforum steht. Bitte fangt nun nicht die selbe Diskussion zum x-ten Mal an, nur weil "Magie" irgendwo erwähnt wurde. Einfach dort nachlesen.

Liebe Grüße,
Arakiel
[Bild: _rainbowsheep.gif~c100]
Klick mich!
(jetzt wirklich)
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#15
Nochmal zusammenfassend und ich hoffe deutlich Smile




(14.09.2014, 03:52)Carl Gustav Jehann schrieb: Hallo,

Drei Fragen zu dem Abschnitt: "Soziale Schichten und Standesunterschiede"

Es steht dort:
Zitat:Jede Baronie hat somit das Recht Bürger zu ernennen, aber auch den Bürgerstand zu entziehen, gültig wird diese Ernennung allerdings erst mit der Meldung im Fürstensitz durch die jeweilige Obrigkeit.

1) Was exakt bedeutet das in Servano? Wem muss man Bürgerernennungen melden? Dem Fürsten (=Truchsess)? Irgendwelchen Hofbeamten/anderen?
2) Wird diese "Meldepflicht" IG noch verkündet? Oder soll man das als IG Wissen betrachten?

Bislang gab es ja keine solche "Meldepflicht" von Bürgerernennungen, oder ist das rein als "Bürokratie" zu verstehen, sprich so wie bisher eben: Der Stadtrat schreibt es in seine Akten, Zweitürmen und Südwald eben in die dortigen Akten?

3) Die dritte Frage betrifft Ehen: Was ist wenn ein Bürger von Baronie X eine Bürgerin von Baronie Y heiratet? Müssen sie sich dann gemeinsam auf eine Baronie einigen in der sie leben oder können sie nach wie vor Bürger ihrer Baronien mit 2 Wohnsitzen sein? Wenn sie sich auf eine Baronie einigen müssen, können sie dann dort 2 Wohnsitze kaufen? Denn wenn nicht wäre es rein materialistisch irgendwie recht "dumm" zu heiraten - da man statt 2 Häusern zuvor nur mehr eines kaufen kann? Was irgendwie die Ehe an sich etwas in Frage stellt, vllt. ist das zu auf unsere Welt bezogen, aber für gewöhnlich waren ja alle Religionen darum bemüht das Ehen tendenziell Vorteile bringen und keine Nachteile Smile

alles liebe,
der Carl

Zu 1)
Speziell in Servano übernimmt der Stadtrat von Löwenstein auf Befehl des Königs – der de facto ja auch Fürst von Servano ist – das Festhalten der Bürgerernennungen. In den anderen Lehen kann der dortige Fürst ebenso bestimmen, wer diese Aufgabe übernimmt.

Zu 2)
Zitat:Einleitung: Dieses Kapitel bietet einen groben Überblick über die Gesellschaft der Menschen, ihre sozialen Gefüge und Eigenheiten, um vor allem Einsteigern das "Einfühlen" in die Welt Amhrans zu erleichtern.

Manchmal sind Änderungen so tief in der Spielwelt verwurzelt, dass man sie einfach als bekannt voraussetzen sollte. Das wird bestimmt hin und wieder noch passieren. Ob und wie die betreffenden Verwaltungen das IG nochmal verkünden oder wie „Maria und Josef die Bürger zur Registrierung nach Bethlehem zitiert“ bleibt euch IG überlassen.
Der schlichte Hintergrund ist, für jedes Lehen einen zentralen Platz zu haben, wo man so etwas nachfragen kann.

Zu 3)
Hier wird es etwas kniffeliger:
Sind beide Bürger, der eine in Südwald, der andere in Zweitürmen – oder Löwenstein, so hat jeder von ihnen das Recht dort weiter Bürger zu bleiben, gleichzeitig haben sie in dem anderen Lehen jedoch den Status eines Freien – mit allen Konsequenzen. Jeder von ihnen kann in „seiner“ Baronie ein Haus kaufen.
Ziehen sie in die gleiche Baronie – und jetzt aufgepasst – ist nur einer von ihnen dort Bürger, der andere nicht mehr als ein Anhängsel, das seinen Bürgerstatus allein durch die Heirat bekommen hat. Es gibt nur ein Haus. Trennen sie sich, ist bei dem Anhängsel der Bürgerstatus weg.

Was das materielle angeht … ist das der einzige Grund, IG zu heiraten, fährt man mit einer Mätresse vielleicht besser ^^


Dazu OG noch ein paar Worte. Die Gesetze IG sind kein ausgearbeitetes bürgerliches Gesetzbuch ^^, denn hier kann jederzeit ein Baron oder Fürst Einfluss nehmen. Das Recht zu haben, etwas zu tun bedeutet nicht gleichzeitig, es auch tun zu können. Ein Baron wird parteiisch sein, denn von seinen „Untertanen“ hängt es ab, ob er sicher im Sattel sitzt oder jemand böse an seinem Stuhl sägt.


(14.09.2014, 05:16)t3z schrieb: Also wenn ich es recht verstehe, gilt der Bürgertitel lehensweit, das Bürgersiegel reichsweit und die Bürgerrechte - sofern nicht anders vereinbart - nur in der Baronie/Stadt. Richtig?

Wie Arakiel sagt, ja.

Konkret, dein Siegel "Bürger Isnogud aus Südwald" gilt ebenfalls in Silendir, Bürger "Isnogud aus Südwald" bist du in Servano - in Candaria bist du "der Isnogud" - und ein Haus kannst du nur in Südwald kaufen.

Amhran
Bürgersiegel

Candaria======oder======Servano======oder======Ravinsthal
Bürgertitel

Blutquell=oder=Hohenkliff==oder==Südwald=oder=Zweitürmen=oder=Löwenstein==oder==Baronien Ravinsthal
Bürgerrechte
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#16
Darf Bürger Isnogud aus Südwald in Südwald, Zweitürmen, Löwenstein und/oder Hohenquell, Greifanger prozessieren oder auf Beweisführung bestehen (Des Bürgers Recht IV. und V.)? Und wie sieht es bei einem "Prozess" vor der höheren Gerichtsbarkeit aus, der immer in Löwenstein stattfindet?
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#17
Ein Bürger kann überall dort Prozessieren, wo er auch Anklagen einreichen kann. Meistens ist das entweder die Baronie wo er herkommt, oder die Baronie wo der Angeklagte herkommt. Das Recht zu Prozessieren ist örtlich also nicht beschränkt. Wenn Bürger Isnogud aus Südwald aber Bürger Hotzenplotz aus Zweitürmen in Hohenquell anklagt, sollte er nicht davon ausgehen, dass die Klage dort angenommen wird.

Gleiches gilt für die höhere Gerichtsbarkeit. Er kann vor der höheren Gerichtsbarkeit prozessieren, wenn es denn um ein Vergehen geht, das die höhere Gerichtsbarkeit verlangt, solange es sich dabei um eine bürgerlichen Verhandlung (heißt Kläger und/oder Angeklagter höchstens vom Bürgerstand) handelt.
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#18
Das Schema von oben aktualisiert, sähe also folgend aus:

Amhran
Bürgersiegel
Prozessieren
Beweisführung

Candaria======oder======Servano======oder======Ravinsthal
Bürgertitel

Hohenquell=oder=Greifanger==oder==Südwald=oder=Zweitürmen=oder=Löwenstein==oder==Baronien Ravinsthal
Ämterbewerbung
Hauskauf

Bürger Isnogud aus Südwald kann also in Hohenquell eine bürgerliche Verhandlung prozessieren bzw. als Verklagter auf Beweisungführung bestehen, wird aber nur als der Freie Isnogud angesehen/angesprochen, da sein Bürgertitel für ihn ja nicht in Candaria gilt.

Soweit richtig?
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#19
das sieht mir alles etwas unausgegoren und sehr kompliziert aus.
warum nicht einfach zwischen "persoenlichen" standesrechten (reichsweit) und "oeffentlichen" standesprivilegien (orts/baronie gebunden) unterscheiden?
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#20
Ich finde überkomplexität in der Hinsicht sogar ganz gut. So weiß niemand so genau welche Rechte er hat und es ist alles irgendwie herrlich verschwommen!

Ich finde btw toll dass ich jeden Bürger beleidigen darf. Ausser Löwensteiner, da ists gegen die Stadtordnung.
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