28.04.2013, 20:16
Die Reichsbulle Amhrans schrieb:Sofern nicht durch Kirchenrecht der Missetäter anderer Gerichtsbarkeit unterworfen wird, [...]
Unter anderen an dieser Stelle wird auf ein nicht weiter spezifiziertes Kirchenrecht verwiesen. Gibt es irgendwo nähere Informationen über diese Kirchenrechte?
Man findet nen bißchen beim Abschnitt 'De Ecclesia', aber das löst für mich nicht den Spannungsbogen zwischen weltlichem und kirchlichem Recht - und vorallem nicht die Frage: wann kirchliches Recht und nicht mehr weltliches Recht greift.
Sind die Rechte und rechtlichen Grundlagen der Mithraskirche irgendwo/irgendwie ausformuliert greifbar?