06.04.2013, 19:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.04.2013, 19:18 von Kayle Ky'rky.)
(06.04.2013, 14:18)Mulle schrieb:(05.04.2013, 22:52)Kayle Kyrky schrieb: Frage: Der Blutpakt Einverständniss oder auch durch Zwang? Muss es dem Charakter bekannt sein oder kanns ala 4jähriges Kind weis nich was es macht auch gehn? Gedächtnissverlust und ähnlichs?
Ich weiß nicht, ob du Zwang von außen über Dritte meinst, aber das scheint sowohl als freiwillige Entscheidung oder als Erbe möglich zu sein. Von anderem würde ich da also nicht ausgehen.
Quelle.
Hier aus dem Link "....Blutpaktierer fortan vom Guten verstoßen und werden Unheil und Unglück säen, ob sie dies absichtlich tun oder nicht."
Ist der Dämon verpflichtet den Paktempfänger alle Regeln vorzulesen?
Die Sache mit Zwang stell ich mir so vor: Dämonen sind ja böse also warum nich jemanden einfach n Jahr foltern bis er ja sagt und wir wissen alle das Menschen die Fähigkeit haben Sachen wirklich zu vergessen als wären Sie nie geschehen. Siehe jede Frau die ein Kind bekommen hat, Entführungsopfer, Stockholmsyndrom, der typische Selbstschutz des Menschen, Blackouts und so weiter.
Weiterer Zwang z.b wenn jemand gerade stirbt, um sein Kind zu retten bla bla bla.