23.01.2016, 10:44
(14.01.2016, 19:41)Arakiel schrieb: - Bürger in Siedlungen können nun bei der Verwaltung eine sogenannte "Arbeitserlaubnis" erstehen, die das Aufstellen eines eigenen Händlers IM eigenen Haus ermöglicht.
Klingt für mich jetzt nicht auf Löwenstein limitiert, die Frage ist also wohl ehr, ab wann zählt man noch als "in Siedlung"
At long last... no king rules forever...