14.08.2015, 23:38
(14.08.2015, 23:00)Marquard schrieb: Werden Wetten angenommen? Ich setze 20 Gulden auf Harl.
Du denkst also, Harl macht sich dessen schuldig? Von der Seite kenne ich den noch garnicht.
Zitat:II. Vom Dirnenprellen
Solcherart Missetäter, welcher seinen Leib oder seine Hand anbietet, um Männer oder Frauen ohne Unterschied wie ein gemeines Weib in der körperlichen Erleichterung zu bedienen, der kein Geld für diese Dienste verlangt und nicht den Dirnenschilling bezahlt oder keinem Lusthause angehört, der sei des Dirnenprellens für schuldig zu befinden.
Ein übliches Strafmaß sei der Tag in der Schandgeige, Reinigung des Gewissens durch einen Druiden und eine Geldbuße von bis zu 50 Schilling, zu zahlen in die Dirnenlade Rabensteins.
Ist der Täter jedoch ein drittes Mal des Dirnenprellens überführt, so sei ihm Haus und Hof zu nehmen und er mit Schimpf und Schande zu belegen, sodass er nur noch in Lusthäusern Unterkunft finde.
Bitte Briefe an meinen Charakter per PN abschicken.