28.01.2015, 14:36
Wo es steht?
Nachzulesen in der Reichsbulle Amhrans, unveräußerliche Rechte:
Nachzulesen in der Reichsbulle Amhrans, unveräußerliche Rechte:
Zitat:Des Bürgers Recht
I. Sofern jemand mindestens vom Stande eines eingetragenen Bürgers auf königlichem Boden ist, so habe er das Recht Grund und Boden und Behausung sowohl zu erwerben, zu besitzen als auch zu vermieten.