27.01.2015, 23:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.01.2015, 23:52 von faustwotans.)
Abend! ich hab eine Frage (wer hätte es gedacht...):
Also wenn ich in Löwenstein ein Haus anmiete und es nach 1 Jahr in selbsthaltungskosten übergeht. dann gilt es zwar nicht als mein eigentum, denk ich mal. ich könnte es aber trotzdem per IG vertrag vermieten? und das kann ich doch per RP vertrag auch machen wann ich will oder?
oder ist das schlichtweg verboten? im "kaufrecht für Bürger" werden ja nur Häuser behandelt die über die Bürgerschaft nach eine viertel Jahr, mit Antrag bei der stadt, gekauft wurden?
ich verstehe es so das auf diese art gekaufte sachen nur 1 mal per Char vorkommen sollen und dann ach bei diesem bleiben sollen.
Also wenn ich in Löwenstein ein Haus anmiete und es nach 1 Jahr in selbsthaltungskosten übergeht. dann gilt es zwar nicht als mein eigentum, denk ich mal. ich könnte es aber trotzdem per IG vertrag vermieten? und das kann ich doch per RP vertrag auch machen wann ich will oder?
oder ist das schlichtweg verboten? im "kaufrecht für Bürger" werden ja nur Häuser behandelt die über die Bürgerschaft nach eine viertel Jahr, mit Antrag bei der stadt, gekauft wurden?
ich verstehe es so das auf diese art gekaufte sachen nur 1 mal per Char vorkommen sollen und dann ach bei diesem bleiben sollen.