18.06.2014, 08:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.06.2014, 08:24 von Ernst Jehann.)
(18.06.2014, 03:19)Jan Delfson schrieb:(07.05.2014, 14:53)Arakiel schrieb: ... Deshalb gibt es auch "Zweitürmen/Südwald-Bürger" wie Avon Therat, und Servanobürger - wir behalten uns eine endgültige Klarstellung und Vereinheitlichung aber vor bis wir ingame einen guten Ansatz dafür haben.
were es vielleicht eine idee, bei buergern einer baronie zu verlangen, dass sie gegen eine einschreibgebuehr (z.B. 10 sch) auch in einer anderen baronie zum vollwertigen buerger werden?
eventuell koennte man dafuer dann das "von und zu" benutzen.
beispiel: ein buerger von loewenstein ist buerger von und zu loewenstein.
zahlt er sich in zweituermen ein, ist er buerger von loewenstein zu loewenstein und zweituermen.
damit wuerde das "von" klarstellen, woher der titel kommt, dass "zu" dagegen, wo er gilt.
beim adel, vom ritter aufwaerts, sollte man wohl davon ausgehen, dass die privilegien reichsweit gelten.
(und der fuerst oder baron, der den edlen geadelt hat, gewissermassen fuer diesen verantwortlich ist und bleibt)
Den Bürgern ein "von" zu geben, ist keine gute Lösung, da das "von" im Namen einzig dem Adel vorbehalten bleiben sollte.
Tatsächlich gelten derzeit ingame sowohl die Adelsprivilegien als auch die Bürgerprivilegien reichsweit, da beide Privilegien in der Reichsbulle festgelegt sind, und daran wird sich in meinen Augen auch trotz Staffaussage nichts ändern, solange da ingame keine Änderung erfolgt, bzw. z.B. ein Handbook ausgegeben wird, wie mit bisher ernannten Bürgern zu verfahren ist. Es wäre vollkommen legitim, wenn ein in Zweitürmen Bürger ist, sich in Löwenstein ein Haus kaufen will, und jeden, der darauf pocht, dass er doch Bürger von Zweitürmen sei, auf die Reichsbulle verweist. Ich erlaube mir auch, frei heraus zu sagen, dass ich das Prinzip "Jeder Baronie ihre eigenen Bürger" für unnötig kompliziert halte. Beispielsweise wäre eines von vielen Erfordernissen dafür dann, dass jede einzelne Baronie (und nicht jedes Lehen) ein eigenes Verwaltungsforum erhält, das ähnlich umfangreich wie das für Löwenstein sein müsste, was wiederum zusätzlichen Verwaltungs- und Moderationsaufwand für den ohnehin schon überbeschäftigten Staff bedeutet.
Im Unterschied zum Stand steht allerdings die Funktion: Ritter, bspw., ist eine spezielle Funktion des Adelsstandes, und die Rechte, die jemand als Ritter hat, gelten natürlich nur dort, wo er zum Ritter ernannt wurde. Genauso wie ein Dienstbürger die Rechte seiner Funktion, die ihn zum Dienstbürger macht, nur dort hat, wo er zum Dienstbürger ernannt wurde.