25.04.2014, 19:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.04.2014, 19:38 von Ernst Jehann.)
Ohne mich jetzt in Argumente verstricken kann, die ich gerade nicht belegen kann, weil ich unterwegs bin und keinen Zugang zu meiner Bibliothek habe:
"Unter Lehen – lat. feudum, feodum, beneficium – verstand man eine Sache (Grundstück, Gut), die dessen Eigentümer (Lehnsherr) unter der Bedingung gegenseitiger Treue in den erblichen Besitz des Berechtigten unter dem Vorbehalt des Anheimfalls an sich selbst übergeben hatte."[1]
Da die Barone kein Erbadel sind und Baronien somit nicht direkt vererbt werden ("Die Fürsten sind neben dem König der einzige Adel, der als vererbbar gilt und sie sind für ihr Lehen jeweils eigenständige Herrscher, dem König zur Treue verpflichtet."[2]) sind sie der Definition nach nicht als Lehen anzusehen. Somit wäre die Bezeichnung des Lehnsherren für Barone unzulässig. Die Bezeichnung "Lehnsherr" für die Fürsten wäre damit in meinem Verständnis auch unzulässig aber in der bereits angeschnittenen Verwendung ("Herr eines Lehens") gültig.
[1]http://de.wikipedia.org/wiki/Lehen#Begriffe
[2]http://www.arx-obscura.de/society/nobility/ (Abschnitt "Lehnsherr")
Dies ist als Korrektur meines vorherigen Posts zu betrachten, in welchem ich die Baronien fälschlicherweise als Lehen bezeichne. Ich bitte diese ungewollte Irreführung zu entschuldigen.
"Unter Lehen – lat. feudum, feodum, beneficium – verstand man eine Sache (Grundstück, Gut), die dessen Eigentümer (Lehnsherr) unter der Bedingung gegenseitiger Treue in den erblichen Besitz des Berechtigten unter dem Vorbehalt des Anheimfalls an sich selbst übergeben hatte."[1]
Da die Barone kein Erbadel sind und Baronien somit nicht direkt vererbt werden ("Die Fürsten sind neben dem König der einzige Adel, der als vererbbar gilt und sie sind für ihr Lehen jeweils eigenständige Herrscher, dem König zur Treue verpflichtet."[2]) sind sie der Definition nach nicht als Lehen anzusehen. Somit wäre die Bezeichnung des Lehnsherren für Barone unzulässig. Die Bezeichnung "Lehnsherr" für die Fürsten wäre damit in meinem Verständnis auch unzulässig aber in der bereits angeschnittenen Verwendung ("Herr eines Lehens") gültig.
[1]http://de.wikipedia.org/wiki/Lehen#Begriffe
[2]http://www.arx-obscura.de/society/nobility/ (Abschnitt "Lehnsherr")
Dies ist als Korrektur meines vorherigen Posts zu betrachten, in welchem ich die Baronien fälschlicherweise als Lehen bezeichne. Ich bitte diese ungewollte Irreführung zu entschuldigen.