21.01.2016, 21:46
Bei der Schuldknechtschaft handelt es sich um eine niedere Strafe. Dabei kann die niedere Gerichtsbarkeit eine Maximaldauer von 1 Woche bestimmen. Die Hohe Gerichtsbarkeit kennt keine Grenzen, wobei ein Höchstmaß von 2 Wochen nahegelegt werden.
Eine hohe Strafe ist wiederum der Verlust von Titeln und Ämter und kann nur von der höheren Gerichtsbarkeit verhängt werden.
Wobei man auch meinen könnte, das der Entzug des Bürgerstatuses eigentlich auch durch eine entsprechend verheerende Verurteilung einher gehen kann, das die Stadt dies den Status aufhebt.
Wenn also der Bürgerstatus erteilt wurde, so kann er nur durch die entsprehende Verwaltung oder ein Urteil der hohen Gerichtsbarkeit aufgehoben werden.
Die Einleitung der Reichsbulle gibt es entsprechend auch so wieder:
D.h. der Bürger wird nach der Leibeigenschaft wieder Bürger. Seine Bürgerschaft und die damit einhergehenden Rechte wurde durch die Strafe nur ausgesetzt.
Spoiler
Eine hohe Strafe ist wiederum der Verlust von Titeln und Ämter und kann nur von der höheren Gerichtsbarkeit verhängt werden.
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Wobei man auch meinen könnte, das der Entzug des Bürgerstatuses eigentlich auch durch eine entsprechend verheerende Verurteilung einher gehen kann, das die Stadt dies den Status aufhebt.
Wenn also der Bürgerstatus erteilt wurde, so kann er nur durch die entsprehende Verwaltung oder ein Urteil der hohen Gerichtsbarkeit aufgehoben werden.
Die Einleitung der Reichsbulle gibt es entsprechend auch so wieder:
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D.h. der Bürger wird nach der Leibeigenschaft wieder Bürger. Seine Bürgerschaft und die damit einhergehenden Rechte wurde durch die Strafe nur ausgesetzt.