Löwenstein Ausschreibung: Stadtratsbewerbungen Brachet 1401
#1
Eine neuer Aushang hängt im Rathaus zu Löwenstein.


Bewerbungsfrist für den Stadtrat

Hiermit sei für jedermann zu wissen, dass der Stadtrat für die nächste Periode neu zu besetzen sei. Darob wird hiermit die Bewerbungsfrist für alle Männer und Weiber, die sich um ein Amt im Rate bewerben wollen, bekannt gegeben:

Die Bewerbung als Zunftvertreter
Die Frist endet um Mitternacht des 23. Brachet. Am Freiungstag, den 25. Brachet, wird daraufhin verkündet werden, wer in den Stadtrat berufen worden ist.

Die Bewerbung als Viertelvertreter
Die Frist endet um Mitternacht des 26. Brachet. Am Mondtag, den 28. Brachet, wird daraufhin verkündet werden, wer in den Stadtrat berufen worden ist.

Die Bewerbung als Gildenvertreter
Die Frist endet um Mitternacht des 29. Brachet. Am Tag des Dienstes, den 1. Heuert, wird daraufhin verkündet werden, wer in den Stadtrat berufen worden ist.


Wahlberechtigte seien gemäß der Stadtratsregulatur:
  • Der Gesandte des Königshofes im Stadtrat, mit doppelter Stimmzahl
  • Der Vertreter der Mithraskirche
  • Der Vertreter der Akademie der Hermetik
  • Der Kastellan der Stadtwache

Wer seine Bewerbung um ein Amt im Rate, einschließlich der gebotenen Spende an den Stadtrat und der Liste namhafter Fürsprecher des Kandidaten, noch nicht an die Obrigkeit versendet hat, der möge dies folglich in den laufenden Wochen tun. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein jeder Fürsprecher im Range des Freien nur eine Stimme zu vergeben hat, und ein jeder Fürsprecher im Range des Bürgers derer zwei Stimmen für die gesamte Wahl geben kann!

I. Um den Wettbewerb zwischen den Kandidaten zu erhöhen und auch neuen Familien in der Stadt eine Chance zu geben, in den Stadtrat einzuziehen, wurde auf ausdrücklichen Wunsch der alteingesessenen Viertelvertreter das Prozedere der Kandidatur als Viertelsprecher vereinfacht. Es kann nicht nur derjenige, der die Mehrheit seines Viertels hinter sich versammelt hat, für den Stadtrat kandidieren. Künftig genügt es, in der Bewerbung für den Stadtrat mindestens fünf Fürsprecher zu nennen, die Bewohner des Viertels sind, für das man antritt. Somit kann es mehr als einen Kandidaten je Viertel geben.

II. Auch die Vertreter von Gilden und sonstigen Gemeinschaften, die das Stadtleben beeinflussen, sollen sich innerhalb der laufenden Wochen bewerben, sofern sie im Stadtrat vertreten sein wollen.

III. Im Anschluss an die Bekanntgabe der neuen Ratsmitglieder am Tag des Dienstes der letzten Wahl wird in Abstimmung mit den neuen Ratsmitgliedern ein Termin für die erste Ratssitzung erarbeitet werden. Dies soll nicht länger als einen Wochenlauf dauern.


Im Auftrag von Erich Theoderich Guldenmacher von Löwenstein,
Erdwin Donnerschmelz,
Schreiberling des Stadtrates


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Ausschreibung: Stadtratsbewerbungen Brachet 1401 - von Karovka - 01.06.2014, 12:38



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