7. Brachet, 1404 n.M.
Stellungnahme des Amtes für Heraldik zur Einnahme und Verteidigung von Grenzgebieten Höret, höret,
Es sei die Klarstellung verlautbart, dass dem Freiherren unter des Königs Gnaden per Brief Kernländer übertragen wurden, die unveräußerlich an den Freiherren und den Freiherrenbrief gebunden sind, und in kronenfremder Hand weder erweitert noch verringert werden können. Fürderhin sei verkündet, dass die Grenzgebiete und Ländereien außerhalb eines Freiherrentums weder durch Brief und Siegel, noch durch Münze gegen Angriffe und Übernahmen gesichert werden können; was nicht vom Freiherrenbrief gesichert ist, das fällt nicht unter die unveräußerlichen Rechte gegen Besatzung und Übernahme durch Dritte. Beanspruchtes Land außerhalb der verbrieften Ländereien kann mit Waffengewalt erobert und gehalten werden, ebenso wie es entsatzt und befreit werden kann, so die Not hierzu besteht. Im Auftrag des Höchstedlen Lithas Taguein von Amhran, Seine Majestät, König von Amhran, Agnus Hirschfall von der Löwenwacht Leiter des Amtes für Heraldik |
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Das Anschlagbrett des Amtes für Heraldik - von Arakiel - 07.06.2017, 10:23
RE: Das Anschlagbrett des Amtes für Heraldik - von Arakiel - 13.06.2017, 10:02
RE: Das Anschlagbrett des Amtes für Heraldik - von Arakiel - 13.06.2017, 10:14
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