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Normale Version: Das Anschlagbrett des Amtes für Heraldik
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6. Brachet, 1404 n.M.


Stellungnahme des Amtes für Heraldik
zur Kreuzwegtaverne in Zweitürmen

Höret, höret,

Es sei die folgende Auskunft zu den Ländereien des Freiherrentums Eisenthal geboten:
Das Freiherrentum Eisenthal, verbrieft im Namen von Freiherr Siegfried Maximilian Jehann von Eisenthal, umfasst die Siedlung Eisenthal, die alte Silbermine, die Eisenstraße samt Vorwald und Minenstruktur im Hochgebirge, den Harpyenpass, den Wolfsschlot und den stillgelegten Servanoer Steinbruch.
Die abgebrannte zweitürmener Taverne liegt somit nicht innerhalb des verbrieften Freiherrentums Eisenthal.


Im Auftrag des Höchstedlen Lithas Taguein von Amhran,
Seine Majestät, König von Amhran,

Agnus Hirschfall von der Löwenwacht
Leiter des Amtes für Heraldik


[Bild: wappen-servano.png]
13. Brachet, 1404 n.M.


Stellungnahme des Amtes für Heraldik
zur Forderung von Satisfaktion

Höret, höret,

Es sei der Ruf nach Satisfaktion hietzo und immerdar als Kenntnisnahme einer Ehrenbeleidigung durch sowohl den Fordernden als auch den Geforderten zu verstehen, sodass die Satisfaktion unweigerlich gefordert werden soll, sofern eines Adeligen Ruf ohne dessen Zutun öffentlichen Schaden nahm, seine Standhaftigkeit, Ehre oder Worttreue in Frage gestellt wurden, oder durch Tat oder Unterlassung ein Schaden an der Ehrenhaftigkeit eines Adeligen verursacht wurde. Es sei fürderhin der Ehre abträglich, so mit Satisfaktion gedroht werde, oder aber diese in den Mund genommen und angedacht aber nicht durchgeführt werde, sofern die Ehrenbeleidigung nicht anderen Weges getilgt wurde.

Die Satisfaktion einer Ehrenbeleidigung sei und bleibe das Vorrecht des Adels, denn die Ehrenhaftigkeit des Adels sei eines der Standbeine, auf denen das Herrscherrecht der höchsten Kaste ruht.
Wie in den Annalen des Reiches notiert sei den Duellanten die Wahl der Waffen zugestanden, sowie die Wahl von Sekundanten, welche im Falle von mithrasgewollten Unterschieden in den Fertigkeiten Ordnung und Gerechtigkeit in das Kreuzen der Waffen bringen sollen. Als Sekundanten seien einzig und allein Männer und Frauen von adeligem Geblüte oder dem Gefolge der Duellanten geduldet.


Im Auftrag des Höchstedlen Lithas Taguein von Amhran,
Seine Majestät, König von Amhran,

Agnus Hirschfall von der Löwenwacht
Leiter des Amtes für Heraldik


[Bild: wappen-servano.png]
7. Brachet, 1404 n.M.


Stellungnahme des Amtes für Heraldik
zur Einnahme und Verteidigung von Grenzgebieten

Höret, höret,

Es sei die Klarstellung verlautbart, dass dem Freiherren unter des Königs Gnaden per Brief Kernländer übertragen wurden, die unveräußerlich an den Freiherren und den Freiherrenbrief gebunden sind, und in kronenfremder Hand weder erweitert noch verringert werden können.
Fürderhin sei verkündet, dass die Grenzgebiete und Ländereien außerhalb eines Freiherrentums weder durch Brief und Siegel, noch durch Münze gegen Angriffe und Übernahmen gesichert werden können; was nicht vom Freiherrenbrief gesichert ist, das fällt nicht unter die unveräußerlichen Rechte gegen Besatzung und Übernahme durch Dritte. Beanspruchtes Land außerhalb der verbrieften Ländereien kann mit Waffengewalt erobert und gehalten werden, ebenso wie es entsatzt und befreit werden kann, so die Not hierzu besteht.

Im Auftrag des Höchstedlen Lithas Taguein von Amhran,
Seine Majestät, König von Amhran,

Agnus Hirschfall von der Löwenwacht
Leiter des Amtes für Heraldik


[Bild: wappen-servano.png]