(31.05.2013, 16:48)Caleb Gabion schrieb: ich krieg die Brücke nicht gebacken von Mithras befreit die armen Sklaven zu: Leibeigene? Dreckiges wertloses Pack mit dem man machen kann was man will.
Dann will ich mal:
Leibeigene haben auch Rechte abseits des bereits angesprochenen Rechts darauf keine bleibenden körperlichen Schäden davon tragen zu müssen. Der Eigner muß sich um deren Ernährung, Kleidung, Obdach und Arbeitsgerät kümmern. Mit anderen Worten, der Leibeigene hat überhaupt keine Lebenshaltungskosten. Und wenn sein Herr keine Arbeit für ihn hat oder der Leibeigene nicht arbeiten kann (z.B. weil dessen Herr ihm beide Arme gebrochen hat), dann ist das das Problem des Herren. Durchfüttern muß er den Leibeigenen so oder so, ob dieser arbeitet oder nicht. Außerdem hat jeder Leibeigene ein Einkommen zu erhalten, auch wenn es gering ist. Sprich, der Leibeigene hat das Recht auf persönlichen Besitz über den der Herr keinerlei Handhabe hat.
Das sind alles Dinge, die ihn klar vom Sklaven abgrenzen und über ihn stellen. Wenn ein Sklavenhalter seinen Sklaven nicht ernähren will, dann kann er ihn verhungern lassen. Wenn er dem Sklaven das Arbeitsgerät in Rechnung stellt, z.B. indem er von dessen Rationen etwas einbehält, dann ist das sein gutes Recht. Und wenn er dem Sklaven dessen Familienerbstück abnehmen will, dann ist das ebenso sein gutes Recht wie den Sklaven aus einer puren Laune heraus zu töten. All das ist bei Leibeigenen strikt verboten durch Reichsgesetz. Sprich, da kann nicht mal ein Fürst sagen, dass er das anders handhabt ohne gegen die Lehenstreue zum König zu verstoßen.
Quelle: http://www.arx-obscura.de/society/#schichten
Und ja, so mancher IG-Leibeigener könnte jederzeit seinen Herren anzeigen, weil er zwar alle Pflichten eines Leibeigenen übernommen hat aber so gut wie keine Rechte. Oder anders herum, weil sein Herr regelmäßig gegen die Pflichten des Halters von Leibeigenen verstößt. Nur stehen da halt noch entsprechende Urteile aus, mag sein, dass ob seines geringeren Standes bestenfalls zu erwarten ist, dass das Lehen die Leibeigenschaft für ungültig erklärt und er somit aus dem Dienst entlassen ist (und dann auf der Strasse steht). Könnte aber auch sein, dass die Gerichte da überaus hart urteilen, da langfristig eher gewollt ist, dass Adel und Bürgertum sich Leibeigene halten, nicht aber Freie und die Gerichte da dann mit der Einstellung heran gehen "Wenn man mit der Verantwortung nicht umgehen kann sollte man es eben lassen". Bliebe halt ab zu warten.
P.S.: Was mir gerade auffällt. Erst Freie und höhere Stände dürfen Waffen zu ihrem Schutz erwerben, besitzen und mit sich führen.
Quelle: http://www.arx-obscura.de/society/reichsbulle/
Wie ist das gemeint? Darf der Herr eines Leibeigenen diesem gestatten Waffen mit sich zu führen oder ist das als generelles Verbot zu sehen unabhängig von dem was Herr und Leibeigener miteinander ausmachen? Letzteres wäre nämlich dann kritisch wenn der Leibeigene vor der Leibeigenschaft bereits Waffen besaß, jene müßte er dann entweder veräußern oder seinem Herren zur Aufbewahrung überlassen so er sich nicht strafbar machen will. Dazu kommt: Wer definiert was Waffen sind? Und was wäre wenn der Herr seinen Leibeigenen zum Schmied schickt um z.B. den Degen ab zu holen den der Herr sich dort hat anfertigen lassen?
Herr Mithras,
schenke mir die Erleuchtung um einige Menschen zu verstehen,
schenke mir die Geduld sie zu ertragen,
schenke mir die Güte ihnen zu verzeihen,
nur bitte Herr, schenke mir keine Kraft,
denn wenn ich Kraft habe dann haue ich ihnen eine rein.
schenke mir die Erleuchtung um einige Menschen zu verstehen,
schenke mir die Geduld sie zu ertragen,
schenke mir die Güte ihnen zu verzeihen,
nur bitte Herr, schenke mir keine Kraft,
denn wenn ich Kraft habe dann haue ich ihnen eine rein.