20.07.2015, 10:59
Also Gerichtsverhandlung, bzw. ein Standgericht sollte schon sein, sehe ich auch so. Das Recht hat ein Adliger ja auf alle Fälle. Aber dann bitte eben auch verhältnismäßig reagieren, also nicht gleich großartig verstümmeln, sondern ... kA, irgendwelche Prügelstrafen, Kopf scheren, einen Tag im Pranger oder was weiß ich? Natürlich mit Absprache des Gegenspielers, weil eine Prangerstrafe kaum was nützt, wenn der dann nicht einloggt. Oder ein Brandzeichen würd's auch tun, je nachdem, was die verbockt haben.
Ein wenig Souveränität würde hier ganz gut tun, denn: Was kümmert es die stolze Eiche, wenn sich eine Wildsau daran kratzt?
Ein wenig Souveränität würde hier ganz gut tun, denn: Was kümmert es die stolze Eiche, wenn sich eine Wildsau daran kratzt?