14.08.2017, 11:05
Bestimmungen zum Dienst im Kriegsfalle | ||||
XII. Vom Kriegsdienst
Jeder Bürger Löwensteins und Südwalds kann zum Kriegsdienst verpflichtet werden, sofern der herrschende Adel dies anordnet. Der Kriegsdienst umfasst Kampfhandlungen, Sicherungs- und Versorgungsmaßnahmen. Verpflichtete werden als Stadtwächter auf Abruf eingesetzt, erhalten einen Wappenrock, eine Schärpe, Sold, sowie zwingend benötigte Ausrüstung. Jedem Verpflichteten sei das Recht auf ein angemessenes Begräbnis zugestanden.
Geschrieben im Namen der edlen Vogtin Eirene Kerlow von Löwenstein
Marie Philippa Strastenberg | ||||
OOC