22.09.2014, 15:49
(22.09.2014, 14:36)Eugen Rauenthal schrieb: An eben jenem Punkt setzte mein ursprünglicher Denkanstoß eben auch an, da es sich zunächst einmal und für sich gesehen es sich bei den Tatbeständen ausnahmslos um mindere Vergehen handelt und damit dem anwesenden fiktiven Wachmann nach Recht & Gesetz entspreche Mittel zustehen würden.
Jetzt musst du nur noch erklären, wie du auf den Trichter kommst, dass Missetaten, die unter Missetaten wider die göttliche Ordnung (Candarische Lehnsbulle) fallen, als mindere Vergehen anzusehen sind, so dass der von dir genannte Sheriff gleich aburteilen kann.
Zwei Indizien, die deine Annahme evtl. ins Wanken bringen könnten:
a.) Die Lehnsbulle Candaria schreibt immer recht deutlich, wann welche Missetaten, die in der Lehnsbulle stehen, als mindere Vergehen zu werten sind. Bei Blasphemie und Schändung heiliger Städten steht soetwas nicht.
b.) Dafür wird aber ab eineer dritten blasphemischen Missetat die ganze Angelegenheit der Höheren Gerichtsbarkeit in Löwenstein übergeben, spricht jetzt eher nicht dafür, dass man eine niedere Gerichtsbarkeit auslässt.
Ich würd mich daher eher nicht zu früh freuen und rumspekulieren, was man alles so als Wachmann jetzt da aburteilen könnte.