Neue Regel "Du kannst was du kannst", Bürgerdefinition
#17
Ein Bürger kann überall dort Prozessieren, wo er auch Anklagen einreichen kann. Meistens ist das entweder die Baronie wo er herkommt, oder die Baronie wo der Angeklagte herkommt. Das Recht zu Prozessieren ist örtlich also nicht beschränkt. Wenn Bürger Isnogud aus Südwald aber Bürger Hotzenplotz aus Zweitürmen in Hohenquell anklagt, sollte er nicht davon ausgehen, dass die Klage dort angenommen wird.

Gleiches gilt für die höhere Gerichtsbarkeit. Er kann vor der höheren Gerichtsbarkeit prozessieren, wenn es denn um ein Vergehen geht, das die höhere Gerichtsbarkeit verlangt, solange es sich dabei um eine bürgerlichen Verhandlung (heißt Kläger und/oder Angeklagter höchstens vom Bürgerstand) handelt.
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RE: Neue Regel "Du kannst was du kannst", Bürgerdefinition - von Ipios - 17.03.2015, 21:32



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