Neue Regel "Du kannst was du kannst", Bürgerdefinition
#4
Also wenn ich es recht verstehe, gilt der Bürgertitel lehensweit, das Bürgersiegel reichsweit und die Bürgerrechte - sofern nicht anders vereinbart - nur in der Baronie/Stadt. Richtig?


Zitat:Jede Baronie hat somit das Recht Bürger zu ernennen, aber auch den Bürgerstand zu entziehen, gültig wird diese Ernennung allerdings erst mit der Meldung im Fürstensitz durch die jeweilige Obrigkeit. Der Fürstensitz für Servano wäre beispielsweise Löwenstein, für Candaria wäre es Greifanger. Im Fürstensitz werden auch die entsprechenden Siegel archiviert und ausgehändigt, mit denen der Bürger seine Bürgerschaft bestätigen kann.

Ist für die Entgegennahme der Meldungen aus Zweitürmen/Südwald die Verwaltung Löwensteins oder eine noch nicht näher beanannte Stelle in der Löwenwacht zuständig? Ich finde ja, das wäre eine tolle Ergänzung für die Lehnsherolde. In jedem Falle möchte ich noch einmal die Idee eines Lehnsverwaltung Servano-Forums ins Gespräch bringen.

edit: das passiert, wenn man Thread zwar ganzen Tag offen hat, aber nicht F5 vor absenden klickt. Herrje.
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RE: Neue Regel "Du kannst was du kannst", Bürgerdefinition - von t3z - 14.09.2014, 05:16



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