08.07.2014, 16:15
zu der kaufpacht von haeusern einige fragen:
1) wenn auch mehr angedeutet, als klar festegestellt, scheint zu gelten, dass der buergerstatus vergeben von der stadt oder einer Baronie ueberall gilt. gilt dies auch in bezug auf die kaufpacht?
1.1) kann man nur dort, von wo der buergertitel stammt, per kaufpacht eigentum erwerben?
2) gilt die moeglichkeit gebaeude durch pachtzahlungen zu "ersitzen" nur in Loewenstein, oder auch fuer gebaeude in den beiden baronien?
(zusatzfrage: auch in Candaria?)
3) muss man sich fuer die anerkennung des buergerstatus in einer anderen baronie/lehen/stadt dort irgendwie anmelden?
1) wenn auch mehr angedeutet, als klar festegestellt, scheint zu gelten, dass der buergerstatus vergeben von der stadt oder einer Baronie ueberall gilt. gilt dies auch in bezug auf die kaufpacht?
1.1) kann man nur dort, von wo der buergertitel stammt, per kaufpacht eigentum erwerben?
2) gilt die moeglichkeit gebaeude durch pachtzahlungen zu "ersitzen" nur in Loewenstein, oder auch fuer gebaeude in den beiden baronien?
(zusatzfrage: auch in Candaria?)
3) muss man sich fuer die anerkennung des buergerstatus in einer anderen baronie/lehen/stadt dort irgendwie anmelden?