Frage Adelung
#1
Hi,

auf der HP steht ein Baron kann auf eigene Verantwortung Ritter und Briefadliger ernennen (Quelle: http://www.arx-obscura.de/society/nobili..._pflichten ; Sie können entweder mit Erlaubnis oder Anweisung des Fürsten - oder aber auf eigene Verantwortung und Gefahr - Ritter ernennen und durch diese ein stehendes Heer errichten.
Sie können entweder mit Erlaubnis oder Anweisung des Fürsten - oder aber auf eigene Verantwortung und Gefahr - Briefadelige ernennen.).

Heißt dass, ein Baron darf selbst Ernennungen durchführen, trägt dann aber die Verantwortung wenn der Ernannte Mist baut? (Sprich der ernannte Ritter betätigt sich im Nachbarlehen als Raubritter oder so)

Und der Baron muss einen Gulden für die Leute, die er ernennt an den Fürsten zahlen (Quelle: http://www.arx-obscura.de/society/nobili...lehensadel ; Die Ernennung eines Ritters oder Briefadeligen kostet diesen einmalig einen Gulden, die an den Fürsten zu zahlen sind. Für nicht vom Reich anerkannte Ritter oder Briefadelige muss das Lehen jährlich pro Kopf einen weiteren Gulden als Entschädigung an das Reich zahlen.)?

Anerkennen lassen kann man aber Adlige und Ritter noch im Nachhinein vom Fürsten oder? Oder man setzt ihn ab ^^

Zusammenfassend:

Ein Baron kann Adlige selbst ernennen auch gegen den Willen seines Fürsten (was ihn dann jeweils einen Gulden oder den Fürsten den Kopf kostet)?

LG,

PO Trisha.
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Adelung - von Trisha - 02.05.2015, 19:05
RE: Adelung - von Ferenc - 02.05.2015, 19:25



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