Stadtverordnung Löwensteins
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Bestimmungen zum Antrage einer Bürgerschaft der Stadt Löwenstein
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Auf Beschluss des edlen Vogtes Orestes Caetano von Löwenstein seien folgende neue Regelungen für die Erlangungen der Bürgerwürde der Stadt Löwenstein bekannt gegeben:



Voraussetzungen:
- Wohnsitz in Löwenstein seit mehr als 6 Wochen, und ausschließlich im Wachbereich der Stadtwache
- Ausübung eines anständigen Berufes laut Anm. 1 oder aber Heirat eines Bürgers
- Zunftmitgliedschaft bei einem jeden Handwerker

Ausschlusskriterien:
- Bestehende Bürgerschaft in einem anderen Lehen oder einer anderen Siedlung
- Einspruch von Seiten der Hohen Kirche oder ansässiger Druidenschaft
- Geltender Haftbefehl in Löwenstein oder einer verbündeten Baronie, eine frische Verurteilung oder eine Verurteilung gemäß der Reichsbulle ohne ein Pardon von höchster Stelle
- Begründete Zweifel an der Anständigkeit und dem Ruf des Antragsstellers

Die Ausschlusskriterien gelten auch im Falle eines Antrags aufgrund von Heirat.

Verlust der Bürgerschaft:
- Verlust der Wohnräume ohne neue zu finden für die dauer von 3 Monaten
- Auswanderung in ein anderes Lehen oder Siedlung
- Erhebliche Zweifel an der Bürgerschaftseignung des Ehepartners

Ehrenbürgerschaft:
- Bürgerschaft auf Lebenszeit, welche man nur temporär verliert, so man Löwenstein verlässt, und bei neuem Einzug wiedererhält
- Verleihung ausschließlich durch den höchstedlen Truchsess Hieronymus Lichtenwald von Amhran oder aber Seiner Majestät Lithas Taguein von Amhran


Anmerkung 1:
Stadtwache, Büttel, Soldat, Haus- und Leibwächter, Tuchverarbeitung, Lederverarbeitung, Holzverarbeitung, Feinwerk, Metallverarbeitung, Glasbläserei, Tonbrennerei, Alchemie, Buchbinderei, Beamtentum, Koch, Kelterer, Steinmetz, Wirt, Schreiber, Heiler



Geschrieben im Namen des edlen Stadtvogtes von Löwenstein

Marie Philippa Strastenberg
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Schreiberin der Stadt Löwenstein
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Verordnung des Vogtes: Hausschilder - von Marie Philippa Strastenberg - 28.02.2015, 22:29
Bestimmungen zum Antrage einer Bürgerschaft der Stadt Löwenstein - von Marie Philippa Strastenberg - 28.02.2015, 22:36
RE: Bestimmungen zum Antrage einer Bürgerschaft der Stadt Löwenstein - von Marie Philippa Strastenberg - 14.08.2017, 11:05



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