Neue Regel "Du kannst was du kannst", Bürgerdefinition
#2
Hallo,

Drei Fragen zu dem Abschnitt: "Soziale Schichten und Standesunterschiede"

Es steht dort:
Zitat:Jede Baronie hat somit das Recht Bürger zu ernennen, aber auch den Bürgerstand zu entziehen, gültig wird diese Ernennung allerdings erst mit der Meldung im Fürstensitz durch die jeweilige Obrigkeit.

1) Was exakt bedeutet das in Servano? Wem muss man Bürgerernennungen melden? Dem Fürsten (=Truchsess)? Irgendwelchen Hofbeamten/anderen?
2) Wird diese "Meldepflicht" IG noch verkündet? Oder soll man das als IG Wissen betrachten?

Bislang gab es ja keine solche "Meldepflicht" von Bürgerernennungen, oder ist das rein als "Bürokratie" zu verstehen, sprich so wie bisher eben: Der Stadtrat schreibt es in seine Akten, Zweitürmen und Südwald eben in die dortigen Akten?

3) Die dritte Frage betrifft Ehen: Was ist wenn ein Bürger von Baronie X eine Bürgerin von Baronie Y heiratet? Müssen sie sich dann gemeinsam auf eine Baronie einigen in der sie leben oder können sie nach wie vor Bürger ihrer Baronien mit 2 Wohnsitzen sein? Wenn sie sich auf eine Baronie einigen müssen, können sie dann dort 2 Wohnsitze kaufen? Denn wenn nicht wäre es rein materialistisch irgendwie recht "dumm" zu heiraten - da man statt 2 Häusern zuvor nur mehr eines kaufen kann? Was irgendwie die Ehe an sich etwas in Frage stellt, vllt. ist das zu auf unsere Welt bezogen, aber für gewöhnlich waren ja alle Religionen darum bemüht das Ehen tendenziell Vorteile bringen und keine Nachteile Smile

alles liebe,
der Carl
[Bild: ckzing2s.png]
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RE: Neue Regel "Du kannst was du kannst", Bürgerdefinition - von Carl Gustav Jehann - 14.09.2014, 03:52



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