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[Frage] Fragen zur Spielwelt 2014 - Druckversion

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RE: Fragen zur Spielwelt 2014 - faustwotans - 27.01.2015

Abend! ich hab eine Frage (wer hätte es gedacht...):

Also wenn ich in Löwenstein ein Haus anmiete und es nach 1 Jahr in selbsthaltungskosten übergeht. dann gilt es zwar nicht als mein eigentum, denk ich mal. ich könnte es aber trotzdem per IG vertrag vermieten? und das kann ich doch per RP vertrag auch machen wann ich will oder?

oder ist das schlichtweg verboten? im "kaufrecht für Bürger" werden ja nur Häuser behandelt die über die Bürgerschaft nach eine viertel Jahr, mit Antrag bei der stadt, gekauft wurden?

ich verstehe es so das auf diese art gekaufte sachen nur 1 mal per Char vorkommen sollen und dann ach bei diesem bleiben sollen.


RE: Fragen zur Spielwelt 2014 - Ceras - 27.01.2015

IG ist das Recht des Vermietens im Gesetz glaube ich den Bürgern vorgehalten. Aber was die Leute nicht wissen.... Wink


RE: Fragen zur Spielwelt 2014 - Gotmar Ering Seysbald - 28.01.2015

IG gestaltet es sich, wie es Ceras geschrieben hat. D.h. Freie dürfen nur ein Mietverhältnis eingehen, Bürger hingegen dürfen erwerben, besitzen und vermieten.


RE: Fragen zur Spielwelt 2014 - faustwotans - 28.01.2015

ok, soweit klar. und wenn ein freier nun nah einem jahr sein Haus automatisch umgestellt bekommt?

dann gilt es nicht als Eigentum das auch vermietet werden darf, es ist dann halt einfach günstiger?

Außerdem: wo hätte man das nachlesen können?


RE: Fragen zur Spielwelt 2014 - Raphael Grahl - 28.01.2015

Ach alles gut. Es ist das Recht eines Bürgers aber sehen tut es keiner. Mein Char war gestern nur angefressen und hat nen gerechtigkeits Sinn Wink
Ich glaube das nach dem Jahr trotzdem das Haus nicht als Besitz gilt da, wie bereits gesagt, Bürgerrecht ist. Und ich glaube auch da ist nur eins zum besitzen/vermieden erlaubt.


RE: Fragen zur Spielwelt 2014 - t3z - 28.01.2015

Es ist nicht abschließend geklärt, ob die Reduzierung nach 12 Monaten als RP-Eigentum zu betrachten ist. Die einen sehen es so andere nicht.

Ganz sicher Eigentum ist alles, was bei der jeweiligen Obrigkeit entsprechend eingetragen ist - was, nebenbeigemerkt, mit Spielerrechten zu pflegen einfach nur müßig ist. Aber vielleicht schafft da das Lehnssystem eine technische Abhilfe.

Generell dürfen Adlige 2 Häuser besitzen (darunter auch Häuser in der Neustadt), Bürger 1 Haus, Freie und Leibeigene keines. (Unter)Vermieten dürfen Adlige und Bürger soviel sie lustig sind, Freie und Leibeigene garnicht.


RE: Fragen zur Spielwelt 2014 - Kalirana Brandt - 28.01.2015

Ein netter Weg das Vermieten zu umgehen sind die kreativen Wege!

"Wir sind so tolle Freunde, wir leben nur zusammen."

"Der Horst? Ach, der ist nur besonders viel hier und irgendwie schenkt mir der einmal im Monat Geld."


RE: Fragen zur Spielwelt 2014 - Lysander O'Domhnaill - 28.01.2015

Wo es steht?

Nachzulesen in der Reichsbulle Amhrans, unveräußerliche Rechte:

Zitat:Des Bürgers Recht
I. Sofern jemand mindestens vom Stande eines eingetragenen Bürgers auf königlichem Boden ist, so habe er das Recht Grund und Boden und Behausung sowohl zu erwerben, zu besitzen als auch zu vermieten.



RE: Fragen zur Spielwelt 2014 - Flavus - 28.01.2015

Man stelle sich mal vor, jemand ohne Bürgertitel würde jetzt anfangen etwas zu vermieten, da müsste dann ja direkt IG die Stadtwache kontrollieren wer in welchem Haus ein und aus geht. Wink Tongue


RE: Fragen zur Spielwelt 2014 - Raphael Grahl - 28.01.2015

Er hats aber einer uebereifrigen Wache erzaehlt das es so laeuft Wink