14.08.2015, 17:21
In der Ravinsthaler Lehensbulle steht etwas zur Pferdezucht unter Missetaten an Besitz und Eigentum; vielleicht hat es damit was zu tun.
lg
lg
Zitat:II. Vom unrechten Pferdezüchten
Solcherart Missetäter, der die Rappen des Fürstenhauses stiehlt oder findet und seinen Koppeln hinzufügt, um sie zu mehren und zu verkaufen, ohne dass der Fürst höchstselbst dies in schriftlichem Wege zugestand, der sei des unrechten Pferdezüchtens bezichtigt.
Alle Pferde, die von schwarzem, dunkelgrauem oder sehr dunklem Felle sind, und darob ohne die fürstliche Genehmigung vermehrt, verkauft oder gekauft werden, seien von der jeweiligen Wachschaft ohne Verzögerung zu schlachten, oder einzuziehen und dem Fürstenhause umgehend auszuhändigen.
Dem Täter seien die Koppeln zu entziehen, und bei wiederholter Tat zusätzlich zehn Stockhiebe anzugedeihen.
Arakiel schrieb:Ähnliche Spezialitäten wird es für (fast) jedes Handwerk in jedem Lehen geben, und alles was wir uns dafür erwarten ist ein gewisser Patriotismus. Wir warten auf diesen Patriotismus schon seit einiger Zeit, und haben dafür extra 2+ Pferdearten, zwei Metallarten, drei Holzsorten und einige Kleidungs- und Speisenrezepte aufgehoben, um dieses Rollenspielkonzept für Handwerker lohnenswert zu machen. Dafür gibt es diese "Rares" ja, die man nicht einfach so finden kann, um sie gezielt verteilen zu können Smile
Rabenstahl-Rezepte wird es als Belohnung für Ravinsthaler Schmiede geben, die sich im Lehen engagieren und besagten Patriotismus beweisen. Rabensteiner (Pferdeart) wird es auch in Ravinsthal geben, während es Löwensteiner Kaltblüter eigentlich für Servano gibt - da hat sich aber ganz simpel noch niemand gefunden, der sich überzeugend als königstreuer, motivierter Pferdezüchter profiliert hätte.
(14.08.2015, 22:28)Misitia schrieb: [ -> ]Ich freue mich persönlich ja schon auf den ersten Prozess zur Hurenprellerei.
(14.08.2015, 23:00)Marquard schrieb: [ -> ]Werden Wetten angenommen? Ich setze 20 Gulden auf Harl.
Zitat:II. Vom Dirnenprellen
Solcherart Missetäter, welcher seinen Leib oder seine Hand anbietet, um Männer oder Frauen ohne Unterschied wie ein gemeines Weib in der körperlichen Erleichterung zu bedienen, der kein Geld für diese Dienste verlangt und nicht den Dirnenschilling bezahlt oder keinem Lusthause angehört, der sei des Dirnenprellens für schuldig zu befinden.
Ein übliches Strafmaß sei der Tag in der Schandgeige, Reinigung des Gewissens durch einen Druiden und eine Geldbuße von bis zu 50 Schilling, zu zahlen in die Dirnenlade Rabensteins.
Ist der Täter jedoch ein drittes Mal des Dirnenprellens überführt, so sei ihm Haus und Hof zu nehmen und er mit Schimpf und Schande zu belegen, sodass er nur noch in Lusthäusern Unterkunft finde.