Frage Leibeigene?
#1
Hallo,

ich treffe immer wieder Leibeigene an die wie Sklaven gehalten werden (Samt Züchtigung etc.).

Auf der Website steht folgendes:
Zitat:Des Leibeigenen Recht
Wer als Leibeigener in den Diensten eines höheren Herrn steht, der habe seine Pflicht und seinen Dienst zu tun und nur wenige Rechte vor der Gerichtsbarkeit unseres Königreiches, denn er ist Teil des niedersten Standes. Wo es dem Leibeigenen an Besitz und Freiheit mangelt, da habe er gleichwohl einige besondere Rechte, deren Einhaltung seines Dienstherrn Pflicht ist:
I. Dem Leibeigenen bleibe das Recht auf körperliche Unversehrtheit, namentlich Kleidung, um sich bei der Arbeit vor unnötig Wunden zu bewahren, zugleich sich je nach Witterung der Hitze oder Kälte erwehren zu können.
II. Zudem beinhalte dies das Recht auf eine Schlafstätte und ihre Nutzung für wenigstens zwei Dutzend Stunden in der Woche, je nach Gebot seines Herrn.
III. Zudem beinhalte dies das Recht auf Speis und Trank in einem Maße, dass sein Körper nicht dauerhaft zuschanden komme.
IV. Dem Leibeigenen bleibe darüber hinaus das Recht auf Entlohnung gemäß dem Dienstvertrage, der zwischen ihm und seinem Herrn gelte. Dies sei der einzige Vertrag, den er schließen könne, und der so verdiente Lohn, obschon unantastbar durch seinen Herrn, könne er zu Erwerb von solchem Besitze verwenden, den ihm sein Herr erlaube und der nicht anderen Ständen vorbehalten sei.

Das Zitat in rot, gilt dies als allgemein "körperliche Unversehrtheit" (also kein Prügeln etc.) oder nur in Verbindung mit "Kleidung"? Ich habe gehört richtige Sklaverei wurde abgeschafft und Leibeigene sind ja eigentlich fest Angestellte mit weniger Rechte (Jedoch kein reines Eigentum).

Was stimmt denn jetzt rein vom Konzept her? Huh
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#2
Ist leider nur eine Meinung und keine allgemein gültige Aussage, aber ich würde mich nach dieser Formulierung richten:

III. Zudem beinhalte dies das Recht auf Speis und Trank in einem Maße, dass sein Körper nicht dauerhaft zuschanden komme.

Das gleiche Maß würde ich bei der körperlichen Züchtigung anlegen.
Sprich Schläge ja, Finger abhacken oder Brandmal nein, überspitzt formuliert.
[Bild: 2a2tmecn.gif]
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#3
Soweit ich das verstehe, ist das kein Kodex sondern ig-Recht. Folglich gilt Wo-kein-Kläger-da-kein-Richter! Logischerweise darf sich jeder zum Kläger ig aufschwingen...
Ansonsten verstehe ich auch die Frage insgesamt nicht - die Spieler von Herr und Leibeigenen müssen Spaß an der Form des Rollenspiels haben. Folglich legen sie gemeinsam den Rahmen fest, lediglich zu abartig darf es nicht werden. Abartig ist dabei das, was grundsätzlich keinem Spieler an Gewalt gestattet ist, also v.a. sexuelle Gewalt. Dementsprechend sind sogar Brandmahl und abgehackter Finger, wenn die beiden!!! Spieler das für sinnvoll erachten erstmal möglich - ig allerdings Unrecht!
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#4
(31.05.2013, 01:59)Creg Vandemeer schrieb: Soweit ich das verstehe, ist das kein Kodex sondern ig-Recht. Folglich gilt Wo-kein-Kläger-da-kein-Richter! Logischerweise darf sich jeder zum Kläger ig aufschwingen...
Ansonsten verstehe ich auch die Frage insgesamt nicht - die Spieler von Herr und Leibeigenen müssen Spaß an der Form des Rollenspiels haben. Folglich legen sie gemeinsam den Rahmen fest, lediglich zu abartig darf es nicht werden. Abartig ist dabei das, was grundsätzlich keinem Spieler an Gewalt gestattet ist, also v.a. sexuelle Gewalt. Dementsprechend sind sogar Brandmahl und abgehackter Finger, wenn die beiden!!! Spieler das für sinnvoll erachten erstmal möglich - ig allerdings Unrecht!

Ich rede hier auch eher von der Ingame Gesetzesinterpretation, also: Was würde ein Richter sagen?

Wenn einer Sklave / Meister spielen will kann er das auch machen, falls es wer anklagt dann gibt's aber wieder das Ingame-Gesetz.

Die Stelle die ich markiert habe finde ich recht unschlüssig. Auf der einen Seite hört es sich nach allerlei körperlicher Unversehrtheit an… auf der anderen als würde das erste Gesetz nur für Arbeitskleidung stehen.
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#5
Interpretieren würde ich es als:

Legal ist alles, was keine dauerhafte Schädigung bewirkt. Am einfachsten wäre aber du richtest diese Frage ig an einen hohen Mithraspriester oder Stadtwächter oder erwirkst eine rechtliche Klärung ig - wäre doch ziemlich lustig, oder?
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#6
(31.05.2013, 02:12)Creg Vandemeer schrieb: Interpretieren würde ich es als:

Legal ist alles, was keine dauerhafte Schädigung bewirkt. Am einfachsten wäre aber du richtest diese Frage ig an einen hohen Mithraspriester oder Stadtwächter oder erwirkst eine rechtliche Klärung ig - wäre doch ziemlich lustig, oder?

Naja, die Rekruten sind ein wenig meh beim Fragen beantworten. Ich hätte eigentlich vor gehabt einen RP Brief an die Wache zu schreiben aber dann wird aus einer einfachen Frage gleich schon ne Anklage / es fällt mehr auf und da jeder das so offen mitlesen kann wirkt es sich auch aufs RP aus…

Das Gesetz sollte doch eigentlich halbwegs klar sein. Entweder es ist weit verbreitet dass Leibeigene geschlagen werden oder aber es ist verpönt. Da muss es eine Richtlinie / einen Konsens geben (Leibeigene gibt's im RP ja genug).
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#7
Hm, beschwert sich denn OG ein Leibeigener?
Wenn nein, was hat es im Forum verloren? ^^

Ich hau sie wenn ich mag und knuff sie derwel OG, Repressalien ihrerseits sind IG nicht nur toleriert sondern gar erwünscht...
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#8
(31.05.2013, 02:23)Gabriel Ganter schrieb: Hm, beschwert sich denn OG ein Leibeigener?
Wenn nein, was hat es im Forum verloren? ^^

Ich hau sie wenn ich mag und knuff sie derwel OG, Repressalien ihrerseits sind IG nicht nur toleriert sondern gar erwünscht...

Es geht hier nicht um OG oder was der Spieler will sondern um das Ingame Gesetz und die Spielwelt.

Es mag vielleicht auf Arx nur 5-10 Leibeigene geben (ganz grob geschätzt), aber auf ganz Amhran sicherlich hunderte wenn nicht gar tausende mehr. Das Leibeigenen Gesetz gilt für das gesamte Königreich, da wird es doch eine klare Definition geben die jedem bekannt sein sollte?
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#9
Ich glaube beinahe jeder Spieler hat eine andere Einstellung zu Leibeigenen, was sehr gut ist. OG-Konsens existiert nur zwischen den Beteiligten, IG-Konsens wahrscheinlich gar nicht.

Eingaben geschickt formuliert müssen übrigens nicht zu Anklagen führen und du musst den Inhalt noch nichtmal öffentlich machen - bitte z.B. um ein Gespräch und vermeide dort Namen zumindest solche von Zeugen... Damit kommt es maximal zu Befragung/Beobachtung und weiteren ig-Folgen irgendwelcher Art...

Klingt aber in jedem Fall interessant Smile
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#10
(31.05.2013, 02:25)Caleb Gabion schrieb: Es geht hier nicht um OG oder was der Spieler will sondern um das Ingame Gesetz und die Spielwelt.

Es mag vielleicht auf Arx nur 5-10 Leibeigene geben (ganz grob geschätzt), aber auf ganz Amhran sicherlich hunderte wenn nicht gar tausende mehr. Das Leibeigenen Gesetz gilt für das gesamte Königreich, da wird es doch eine klare Definition geben die jedem bekannt sein sollte?

Da mach ichs mal wie wer anders und antworte mit:

Wer setzt IG das Recht von Leibeigenen durch (wer hat überhaupt Interesse daran und vor allem, wieso)?
Welche Relevanz haben diese Dinge für mich als Spieler?

So oder so wirft es die Frage auf, was macht das im Forum? Es ist wirklich nicht böse gemeint, aber eine OG-Regelung zu dieser Thematik wirds wohl kaum geben (wozu auch). IG behandelt man die Leibeigenen wie man lustig ist (freilich überall zu jedweder Zeit MIT(!!!) deren OG-Einverständnis bei jedweder Handlung).
Ein Leibeigener der auf derlei versucht zu Pochen bekommt wohl eher noch eine Fuhre mehr ab Smile

Wo genau ist also der problematische Sachverhalt?
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