Frage Leibeigene?
#51
(31.05.2013, 16:09)Creg Vandemeer schrieb:
(31.05.2013, 15:51)Hinnerk schrieb: ...der koennte sich an Dostojewsky halten (z.b. "tote seelen")...

Zum Klugscheißen komm ich zurück - "Tote Seelen" ist Gogol Wink

wo du recht hast, sollst du recht haben.

sorry, alzheimer light laesst gruessen.
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#52
(31.05.2013, 18:04)Ayura schrieb: P.S.: Was mir gerade auffällt. Erst Freie und höhere Stände dürfen Waffen zu ihrem Schutz erwerben, besitzen und mit sich führen.

Quelle: http://www.arx-obscura.de/society/reichsbulle/

Wie ist das gemeint? Darf der Herr eines Leibeigenen diesem gestatten Waffen mit sich zu führen oder ist das als generelles Verbot zu sehen unabhängig von dem was Herr und Leibeigener miteinander ausmachen? Letzteres wäre nämlich dann kritisch wenn der Leibeigene vor der Leibeigenschaft bereits Waffen besaß, jene müßte er dann entweder veräußern oder seinem Herren zur Aufbewahrung überlassen so er sich nicht strafbar machen will. Dazu kommt: Wer definiert was Waffen sind? Und was wäre wenn der Herr seinen Leibeigenen zum Schmied schickt um z.B. den Degen ab zu holen den der Herr sich dort hat anfertigen lassen?

Hallo,

Zitat:

Zitat:Des Freien Recht
I. Wer frei oder gar von höherem Stande ist, der habe das Recht auf das Erwerben, den Besitz und das Tragen von Waffen zum Schutz seiner körperlichen Unversehrtheit.

Liebe Gruesse,
Cerades
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