Frage Adelung
#1
Hi,

auf der HP steht ein Baron kann auf eigene Verantwortung Ritter und Briefadliger ernennen (Quelle: http://www.arx-obscura.de/society/nobili..._pflichten ; Sie können entweder mit Erlaubnis oder Anweisung des Fürsten - oder aber auf eigene Verantwortung und Gefahr - Ritter ernennen und durch diese ein stehendes Heer errichten.
Sie können entweder mit Erlaubnis oder Anweisung des Fürsten - oder aber auf eigene Verantwortung und Gefahr - Briefadelige ernennen.).

Heißt dass, ein Baron darf selbst Ernennungen durchführen, trägt dann aber die Verantwortung wenn der Ernannte Mist baut? (Sprich der ernannte Ritter betätigt sich im Nachbarlehen als Raubritter oder so)

Und der Baron muss einen Gulden für die Leute, die er ernennt an den Fürsten zahlen (Quelle: http://www.arx-obscura.de/society/nobili...lehensadel ; Die Ernennung eines Ritters oder Briefadeligen kostet diesen einmalig einen Gulden, die an den Fürsten zu zahlen sind. Für nicht vom Reich anerkannte Ritter oder Briefadelige muss das Lehen jährlich pro Kopf einen weiteren Gulden als Entschädigung an das Reich zahlen.)?

Anerkennen lassen kann man aber Adlige und Ritter noch im Nachhinein vom Fürsten oder? Oder man setzt ihn ab ^^

Zusammenfassend:

Ein Baron kann Adlige selbst ernennen auch gegen den Willen seines Fürsten (was ihn dann jeweils einen Gulden oder den Fürsten den Kopf kostet)?

LG,

PO Trisha.
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#2
"Sie können entweder mit Erlaubnis oder Anweisung des Fürsten - oder aber auf eigene Verantwortung und Gefahr - Briefadelige ernennen."

Das ist eigentlich unmissverständlich ausgedrückt. Ja, der Baron kann.

Wichtiger bzw. interessanter finde ich jedoch folgenden Passus:

"Die Kosten einer erstmaligen Ernennung werden zusammen mit dem Antrag auf einen Adelsbrief direkt an das Reich bezahlt, eine Anerkennung durch das Reich wird allerdings häufig bis zur nächsten Konklave heraus gezögert. Als "adelig" gilt ein Kandidat ab dem Moment, in dem ein berechtigter Adeliger (zum Beispiel ein Baron oder der Fürst) den Treueeid abnahm. Diese Anerkennung beschränkt sich jedoch nur auf das Gebiet des Lehens oder der Baronie, bis das Reich eine reichsweite Anerkennung verkündigt."

Es gilt zu beachten: In Servano ist der König resp. Truchsess der Fürst des Lehens. Eine Ernennung gegen den Willen des Fürsten ist in diesem Fall also möglich, verhindert jedoch höchstwahrscheinlich die reichsweite Anerkennung der Erhebung in den Adelsstand einer Person. Einfach, weil hier Reich und Fürst zusammenkommen, einerlei sind. Zusätzlich entsteht der Baronie dadurch langfristig natürlich ein finanzieller Schaden... mal abgesehen von dem Vertrauensverlust gegenüber dem eigenen Fürsten, wenn derlei zu oft vorkommen sollte.
Ich mag Züge.
[Bild: EnwnHvu.gif]
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