Frage Fragen zu Kaufpacht
#1
zu der kaufpacht von haeusern einige fragen:

1) wenn auch mehr angedeutet, als klar festegestellt, scheint zu gelten, dass der buergerstatus vergeben von der stadt oder einer Baronie ueberall gilt. gilt dies auch in bezug auf die kaufpacht?

1.1) kann man nur dort, von wo der buergertitel stammt, per kaufpacht eigentum erwerben?

2) gilt die moeglichkeit gebaeude durch pachtzahlungen zu "ersitzen" nur in Loewenstein, oder auch fuer gebaeude in den beiden baronien?
(zusatzfrage: auch in Candaria?)

3) muss man sich fuer die anerkennung des buergerstatus in einer anderen baronie/lehen/stadt dort irgendwie anmelden?
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#2
Die Bürgertitel zählen an sich im ganzen Reich (vor dem Gericht zB.). Aber du besitzt nicht überall die gleichen rechte. Das Recht, Haus und Hof zu erwerben besitzt ein Bürger nur in der Baronie/Stadt in der er eben Bürger ist.

Was man zusätzlich benötigt um ein Haus zu erwerben, darf jede Baronie selbst entscheiden. Dafür solltest du dich also entsprechend IG an die zuständigen Stellen richten.

Sofern du zB Bürger Löwensteins bist, und umziehen willst in eine andere Baronie, so musst du dir die nötigen Papiere in deiner Stadt besorgen und sie zur Verwaltung der anderen bringen. Dort kannst du darum bitten das man deine Bürgerschaft anerkennt. Verpflichtet sind diese dazu aber nicht.


Ich hoffe das beantwortet deine Fragen.
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#3
ja, danke. bis auf eine.
ist staffseitig die kaufpacht auch in den baronien erlaubt?
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#4
ich denke das ist einfach das allgemein gültige mietsystem

du mietest normal..
nach einer bestimmten zeit (die natürlich die baronie entscheidet) erhält man das recht zu kaufen.
[Bild: ckzing2s.png]

"Hasse das Spiel nicht den Spieler."

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#5
Für Candaria/Greifanger kann ich das schon mal bejahen. Das ist möglich :-)
Die Zeiten und Vorgaben in den baronien werden wohl dann nur vorgegeben sein.
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#6
gut, dank euch beiden. dann bin ich mal wieder etwas schlauer.
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