13.02.2017, 23:18
Freiherrenbrief im Besitz von Siegfried Maximilian Jehann von Zweitürmen, 1404 n.M. BESTÄTIGUNG der BESITZANSPRÜCHE Freiherrentum Eisenthal Hiermit sei verkündet und festgestellt, dass Siegfried Maximilian Jehann von Zweitürmen, aufgrund der Leistungen für Servano und Truchsess Hieronymus Lichtenwald von Amhran und nach eingehender Prüfung der Herkunft, familiären Verhältnisse und des allgemeinen Benimms die Ansprüche an den Besitz eines Freiherrentums mit allen damit einhergehenden Rechten und Pflichten erfüllt. Es ist somit rechtens und im Sinne von Lehen und Fürst, Siegfried Maximilian Jehann von Zweitürmen mit dem heutigen Tage den Rang des Freiherren von Eisenthal zuzusprechen. Zu diesem Freiherrentum zugehörig seien die Siedlung Eisenthal, die alte Silbermine, die Eisenstraße samt Vorwald und Minenstruktur im Hochgebirge, der Harpyenpass, der Wolfsschlot und der stillgelegte Servanoer Steinbruch. Somit sei es zudem gestattet, fürderhin den Namen Freiherr Siegfried Maximilian Jehann von Eisenthal zu führen, und ein Wappen nach den heraldischen Richtlinien des Freiherren zu beanspruchen. Das Amt für Heraldik Amhrans erbittet die Übersendung eines Schreibens mit einem den heraldischen Ansprüchen gerecht werdenden Wappen für den euren Rang und Namen, und erinnert an die große Verantwortung, die der Adel euch fortan abverlangt. Im Auftrag des Höchstedlen Lithas Taguein von Amhran, Seine Majestät, König von Amhran, Agnus Hirschfall von der Löwenwacht Leiter des Amtes für Heraldik |