13.02.2017, 23:08
Freiherrenbrief im Besitz von Arellus Lyrandes von Hohenquell, 1404 n.M. BESTÄTIGUNG der BESITZANSPRÜCHE Freiherrentum Hohenquell Hiermit sei verkündet und festgestellt, dass Arellus Lyrandes von Hohenquell aufgrund der Leistungen für Candaria und Fürst Adalbert Seelinghaus von Candaria und nach eingehender Prüfung der Herkunft, familiären Verhältnisse und des allgemeinen Benimms die Ansprüche an den Besitz eines Freiherrentums mit allen damit einhergehenden Rechten und Pflichten erfüllt. Es ist somit rechtens und im Sinne von Lehen und Fürst, Arellus Lyrandes von Hohenquell mit dem heutigen Tage den Rang des Freiherren von Hohenquell zuzusprechen. Zu diesem Freiherrentum zugehörig seien Blutquell, Hohenkliff, die Drechslerspitze, der Weberwald und das zugehörige Sägewerk, sowie die Klippen der verlorenen Seelen. Somit sei es zudem gestattet, fürderhin den Namen Freiherr Arellus Lyrandes von Hohenquell zu führen, und ein Wappen nach den heraldischen Richtlinien des Freiherren zu beanspruchen. Das Amt für Heraldik Amhrans erbittet die Übersendung eines Schreibens mit einem den heraldischen Ansprüchen gerecht werdenden Wappen für den euren Rang und Namen, und erinnert an die große Verantwortung, die der Adel euch fortan abverlangt. Im Auftrag des Höchstedlen Lithas Taguein von Amhran, Seine Majestät, König von Amhran, Agnus Hirschfall von der Löwenwacht Leiter des Amtes für Heraldik |