03.02.2016, 16:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.02.2016, 16:32 von Arellus Lyrandes.)
Heho!
Man kann also theoretisch noch immer den unüblichen Weg gehen. Außerdem ist es eine Beschreibung der Stände, so wie es ist, aber so lange keine Änderung der Reichsbulle dahingehend erfolgt, kann ein Lehen die Privilegien so einräumen, wie sie es für richtig hält, oder eben gar nicht. Da die Reichsbulle überhaupt den Ständen jene Rechte einräumt.
Edit: Es betrifft auch eher ein Schöffengericht und nicht die hohe Gerichtsbarkeit.
Zitat:nicht vor dem normalen Schöffengericht abgehandelt, sondern üblicherweise vor einem Tribunal
Man kann also theoretisch noch immer den unüblichen Weg gehen. Außerdem ist es eine Beschreibung der Stände, so wie es ist, aber so lange keine Änderung der Reichsbulle dahingehend erfolgt, kann ein Lehen die Privilegien so einräumen, wie sie es für richtig hält, oder eben gar nicht. Da die Reichsbulle überhaupt den Ständen jene Rechte einräumt.
Edit: Es betrifft auch eher ein Schöffengericht und nicht die hohe Gerichtsbarkeit.