Aktualisierung der Stände auf der Homepage
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(03.02.2016, 14:20)Arelia Hoven schrieb: Für jedes Vergehen eines Novizen müsste nun ein Tribunal einberufen werden, was sich durch die Zweidrittelmehrheit des Klerus ohnehin zu dessen Gunsten wendet. Wer stimmt schon gegen seine Leute, wenn der es nicht will, egal was der Kleriker für einen Mist verzapft hat?!
Als Richter kannst du Adelige verhandeln, Barone somit ebenso - aber ein Verfahren gegen einen Novizen geht somit nicht? Was spricht also dagegen, warum ein Richter nicht auch Glaubensvertreter verurteilen kann? Und daher sehe ich es als sehr bevorteilt an. In der Superlative.
Ein Novize steht also juristisch über jeden Adeligen? Das ist eine etwas seltsame strafprozessuale Auffassung.

Nein. Ist nicht böse gemeint, aber dafür dass du hier so offensiv auftrittst, hast du die Beschreibung im Ständesystem offenbar nicht aufmerksam gelesen. Ich markiere Dir noch einmal die wesentlichen Merkmale, die den Stand als solchen klassifizierbar machen:

Als Klerus zählen in einem Lehen all jene Geistlichen, die der jeweils regional dominanten Religion angehören, und ihre Ausbildung vollendet und einen höheren Rang in den Reihen ihrer repräsentativen Institution erreicht haben.

Das bedeutet im Klartext, dass kein Novize, also Mithras-Diener in Ausbildung, diesem Stand angehört. Die große Indoktrination eines Novizen ist nicht zu verwechseln mit der Weihe eines Sonnenlegionärs oder Priesters. Auf letzteren treffen naemlich die Kriterien zu: Er hat seine Ausbildung beendet und bekleidet einen höheren (inhärent mit Führungsaufgaben versehen) Rang innerhalb der zentralistisch eingerichteten Kirche.

Novizen sind damit vor dem weltlichen Gesetz nach wie vor Freie, genau wie es vermutlich auch Druidenschüler in Ravinsthal sind.
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RE: Aktualisierung der Stände auf der Homepage - von Gast - 03.02.2016, 15:07
RE: Aktualisierung der Stände auf der Homepage - von Magdalena - 07.02.2016, 16:19



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