14.01.2016, 20:21
Die Verwaltung bestimmt selber, welche Bürger Anspruch auf so einen Händler haben, ja. Es ist uns aber ein dringendes Herzensanliegen, dass die Unterschiede zwischen den Ständen (Leibeigener/Freier vs. Bürger/Adeliger) etwas deutlicher gemacht werden, auch wenn es natürlich ein gutes Werbemittel wäre, jedem einen Händler zu geben