08.12.2012, 17:17
Eine Frage zum "Rechtsverständnis" in Amrhan. Nehmen wir an es gibt eine Zunft X die in Löwenstein sitzt. Zunft X einigt sich nun intern auf eine Zunftordnung die Körperstrafen vorsieht. Nun lässt ein Geselle etwas aus der Werkstatt mitgehen und wird dafür gestraft, z.B. Auspeitschen. Laut aktuellem Gesetz kann er dann zur Stadtwache rennen und sein "Leid" kundtun, welche wiederum die Zunft bestrafen würde. Habe ich das bis hierher richtig verstanden/ das ist so gewollt?