31.07.2017, 20:40
Freiherrenbrief im Besitz von Ser Einar Ulfson von Rabenstein, 1404 n.M. BESTÄTIGUNG der BESITZANSPRÜCHE Freiherrentum Thalweide Hiermit sei verkündet und festgestellt, dass Ser Einar Ulfson von Rabenstein aufgrund der Leistungen für Ravinsthal und das Fürstenhaus Valke und nach eingehender Prüfung der Herkunft, familiären Verhältnisse und des allgemeinen Benimms die Ansprüche an den Besitz eines Freiherrentums mit allen damit einhergehenden Rechten und Pflichten erfüllt. Es ist somit rechtens und im Sinne von Lehen und Fürst, Ser Einar Ulfson von Rabenstein mit dem heutigen Tage den Rang des Freiherren von Thalweide zuzusprechen. Zu diesem Freiherrentum zugehörig seien die Wasserburg zu Thalweide , das Thalweider Garnisonsgebäude, das Thalwälder Sägewerk, die Nordbrücke, das nahegelegenen Lauwasser, die thalwälder Wyrmtiefen und das von diesen Landmarken umfasste Gebiet. Somit sei es zudem gestattet, fürderhin den Namen Ser Einar Ulfson von Thalweide zu führen, und ein Wappen nach den heraldischen Richtlinien des Freiherren zu beanspruchen. Das Amt für Heraldik Amhrans erbittet die Übersendung eines Schreibens mit einem den heraldischen Ansprüchen gerecht werdenden Wappen für den euren Rang und Namen, und erinnert an die große Verantwortung, die der Adel euch fortan abverlangt. Im Auftrag des Höchstedlen Lithas Taguein von Amhran, Seine Majestät, König von Amhran, Agnus Hirschfall von der Löwenwacht Leiter des Amtes für Heraldik |