14.01.2016, 19:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.01.2016, 19:59 von Arellus Lyrandes.)
Heho.
Tolle Patchnotes. Naja, bis auf den Steinschlag, aber egal.
Die Verwaltung bestimmt wahrscheinlich selber, wie die Bedingungen sein müssen? Gibt es Kosten für den Händler pro Woche wie beim Gildenhändler?
Vom RP her: Handelt es sich bei diesen Angestellten um Freie, oder möglicherweise um Leibeigene? Oder liegt die Entscheidung beim Spieler?
Mit freundlichen Grüßen
PO Arellus
Tolle Patchnotes. Naja, bis auf den Steinschlag, aber egal.
(14.01.2016, 19:41)Arakiel schrieb: - Bürger in Siedlungen können nun bei der Verwaltung eine sogenannte "Arbeitserlaubnis" erstehen, die das Aufstellen eines eigenen Händlers IM eigenen Haus ermöglicht.
Die Verwaltung bestimmt wahrscheinlich selber, wie die Bedingungen sein müssen? Gibt es Kosten für den Händler pro Woche wie beim Gildenhändler?
Vom RP her: Handelt es sich bei diesen Angestellten um Freie, oder möglicherweise um Leibeigene? Oder liegt die Entscheidung beim Spieler?
Mit freundlichen Grüßen
PO Arellus