Stadtverordnung Löwensteins
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Bestimmungen zum Dienst im Kriegsfalle
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XII. Vom Kriegsdienst

Jeder Bürger Löwensteins und Südwalds kann zum Kriegsdienst verpflichtet werden, sofern der herrschende Adel dies anordnet.
Der Kriegsdienst umfasst Kampfhandlungen, Sicherungs- und Versorgungsmaßnahmen. Verpflichtete werden als Stadtwächter auf Abruf eingesetzt, erhalten einen Wappenrock, eine Schärpe, Sold, sowie zwingend benötigte Ausrüstung.
Jedem Verpflichteten sei das Recht auf ein angemessenes Begräbnis zugestanden.

Geschrieben im Namen der edlen Vogtin Eirene Kerlow von Löwenstein

Marie Philippa Strastenberg
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OOC
Solcher Einzug passiert natürlich nur bei Einverständnis des Spielers hinter dem Char :)
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Verordnung des Vogtes: Hausschilder - von Marie Philippa Strastenberg - 28.02.2015, 22:29
Bestimmungen zum Antrage einer Bürgerschaft der Stadt Löwenstein - von Marie Philippa Strastenberg - 28.02.2015, 22:36
RE: Bestimmungen zum Antrage einer Bürgerschaft der Stadt Löwenstein - von Marie Philippa Strastenberg - 14.08.2017, 11:05



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