[Frage] Fragen zur Spielwelt 2016 - Druckversion +- Arx Obscura (https://forum.arx-obscura.de) +-- Forum: Community (https://forum.arx-obscura.de/forum-4.html) +--- Forum: Allgemeines Forum (https://forum.arx-obscura.de/forum-25.html) +--- Thema: [Frage] Fragen zur Spielwelt 2016 (/thread-26893.html) |
RE: Fragen zur Spielwelt 2016 - Arelia Hoven - 21.01.2016 (21.01.2016, 19:09)t3z schrieb: Bürger Otto landet in der Leibeigenschaft (warum auch immer). Die Leibeigenschaft endet (warum auch immer). Ist Otto dann wieder Bürger Otto oder Freier Otto, sofern Obrigkeit nicht eh Bürgertitel einzieht? im vergleich zur realität verliert z.b. ein verurteilter inhaftierter je nach strafmaß gewisse bürgerliche ehrenrechte. nach seiner entlassung erhält er sie wieder ... mal vereinfacht erklärt. ich nehme das mal als aufhänger für das beispiel auf arx. gerät der werte otto in leibeigenschaft, so setzt dieses natürlich einen grund voraus. im sinne der reichsbulle existiert für die leibeigenschaft ein dienstvertrag. ist das der fall, muss dieser zwangsläufigerweise nach dem individuellen einzelfall erstellt werden, so auch zwischen otto und seinem herren. nach erfüllung des vertrages, z.b. bei begleichung einer schuld, sollte nach meinem rechtsempfinden folglich nichts dagegen sprechen, warum er nicht die bürgerrechte wiedererlangt - außer, wie du schon schriebst, sie wurden vorab bereits aberkannt. aber dann wäre die würdigung des falls eh schon makulatur. RE: Fragen zur Spielwelt 2016 - Arellus Lyrandes - 21.01.2016 Bei der Schuldknechtschaft handelt es sich um eine niedere Strafe. Dabei kann die niedere Gerichtsbarkeit eine Maximaldauer von 1 Woche bestimmen. Die Hohe Gerichtsbarkeit kennt keine Grenzen, wobei ein Höchstmaß von 2 Wochen nahegelegt werden. Spoiler
Eine hohe Strafe ist wiederum der Verlust von Titeln und Ämter und kann nur von der höheren Gerichtsbarkeit verhängt werden. Spoiler
Wobei man auch meinen könnte, das der Entzug des Bürgerstatuses eigentlich auch durch eine entsprechend verheerende Verurteilung einher gehen kann, das die Stadt dies den Status aufhebt. Wenn also der Bürgerstatus erteilt wurde, so kann er nur durch die entsprehende Verwaltung oder ein Urteil der hohen Gerichtsbarkeit aufgehoben werden. Die Einleitung der Reichsbulle gibt es entsprechend auch so wieder: Spoiler
D.h. der Bürger wird nach der Leibeigenschaft wieder Bürger. Seine Bürgerschaft und die damit einhergehenden Rechte wurde durch die Strafe nur ausgesetzt. RE: Fragen zur Spielwelt 2016 - Cois Mártainn - 22.01.2016 Ich bin mir sicher es steht "irgendwo" im Forum oder sogar "irgendwo" auf der Homepage , aber ich scheine einfach die Falschen suchbefehle ein zu geben. Wie erhalte ich Zugriff auf die HauseMoving Truhe? RE: Fragen zur Spielwelt 2016 - Arellus Lyrandes - 22.01.2016 Klick auf das Hausschild deines Hauses, anschließend auf den Reiter "Lagerung" unter "freie Dekoration" müsste ein Feld zum Anklicken sein, und daneben "Umzugskiste". In die Umzugskiste kannst du aber nichts rein tun, sondern nur raus tun. Rein bekommst du Sachen in diese Kiste, wenn du ein voheriges Haus aufgibst. Dort in der Umzugskiste landet dann der ganze Hausrat, den du dann in dem neuen Haus auspacken kannst. RE: Fragen zur Spielwelt 2016 - Cois Mártainn - 22.01.2016 Also wenn ich die sachen durch nicht bezahlte Miete dort gelandet sind bekomm ich die Kiste erst wieder wenns ein neues Haus gibt? Danke auf jeden Fall für die Info. RE: Fragen zur Spielwelt 2016 - Kalirana Brandt - 22.01.2016 (22.01.2016, 21:43)Cois Mártainn schrieb: Also wenn ich die sachen durch nicht bezahlte Miete dort gelandet sind bekomm ich die Kiste erst wieder wenns ein neues Haus gibt? Du könntest auch pagen und dir die Kiste geben lassen. RE: Fragen zur Spielwelt 2016 - Helga Bjarnifjord - 22.01.2016 Oder wenn du irgendwo co-ownerrechte hast, kannst du übers Hausmenü drauf zugreifen. RE: Fragen zur Spielwelt 2016 - Walburga Eulenruh - 22.01.2016 Gibt es diese NPC-Verkäufer auch für Candaria oder ist das ein Pilotprojekt in Löwenstein? edit: Also die für die Läden! Die Gildenverkäufer für Einzelpersonen sozusagen. RE: Fragen zur Spielwelt 2016 - Anastasia Edelfelt - 23.01.2016 (14.01.2016, 19:41)Arakiel schrieb: - Bürger in Siedlungen können nun bei der Verwaltung eine sogenannte "Arbeitserlaubnis" erstehen, die das Aufstellen eines eigenen Händlers IM eigenen Haus ermöglicht. Klingt für mich jetzt nicht auf Löwenstein limitiert, die Frage ist also wohl ehr, ab wann zählt man noch als "in Siedlung" RE: Fragen zur Spielwelt 2016 - Gast - 23.01.2016 Vermutlich alles was ne Verwaltung hat, an die man sich richten kann? |